Seit 2020 verhandelt der Bundesverband Regie mit Netflix über Gemeinsame Vergütungsregeln für Regie. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin, gegen die der Streamer keine Rechtsmittel eingelegt hat, beginnt jetzt das Schlichtungsverfahren.
In den Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Regie zwischen dem Bundesverband Regie und Netflix haben drei Schichtungsstellen jetzt ihre Arbeit aufgenommen. Das teilt der BVR heute mit.
Seit 2020 habe man mit Netflix über Gemeinsame Vergütungsregeln verhandelt, heißt es in der Mitteilung des BVR weiter. Netflix habe für die Erstvergütung kaum mehr geboten als das, was deutsche Sender für deutsche Produktionen bieten würden, und als Folgevergütung habe Netflix das angeboten, was zuvor bereits mit ver.di und dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) verhandelt worden war. Der BVR hielt dies vor allem vor dem Hintergrund einer fehlenden Beteiligung für die weltweite Nutzung nach eigener Aussage für „völlig unangemessen“ und forderte daher Ende 2022 zur Schlichtung auf. Gegen diese Schlichtung habe sich Netflix zur Wehr gesetzt und dabei u.a. argumentiert, mit ver.di bereits eine Vereinbarung abgeschlossen zu haben, die von dem BVR allerdings als ungemessen angesehen wird.
Nun hat das Kammergericht Berlin nach Angaben des BVR entschieden, dass sich die Netflix-Tochter Netflix IO und die für Europa verantwortliche Netflix-Tochter Netflix B.V. der Schlichtung stellen müsse, wogegen der Streamer keine Rechtsmittel eingelegt habe.
BVR-Justiziar Florian Prugger: „Das Gericht hat im Beschluss festgestellt: Es kommt nicht darauf an, ob ver.di die deutsche Regie mit seinen Abschlüssen billig verkauft hat oder nicht. Der BVR als Vereinigung der Film-, TV- und Streaming-Regisseur:innen steht für sich und hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf eine Schlichtung mit Netflix.
BVR-Geschäftsführer Jobst Oetzmann erklärt mit Verweis auf die Ergebnisse, die die Directors Guild of America (DGA) in den USA erzielt hat: „Für Folgevergütungen konnten die US-amerikanischen RegisseurInnen 2020 Steigerungen um 40% und 2023 um bis zu 76% erreichen. Die seinerzeitigen Verhandlungsergebnisse von ver.di waren vorher schon schwierig genug. Inzwischen sind sie weder in der Struktur noch in der Höhe diskutabel.“
Bereits mit der Schlichtungsaufforderung im Jahr 2022 hatte der BVR einen Vorschlag für eine Einigung vorgelegt, der u.a. eine auf die Nutzungszeit und -territorien bezogene Vergütung vorsieht.
Der Schlichtungsvorschlag des BVR im Wortlaut