Netflix ist vor einem kalifornischen Gericht mit dem Antrag gescheitert, eine Verleumdungsklage im beschleunigten Verfahren abweisen zu lassen. Eingereicht worden war sie von der Frau, auf der die Stalkerin im Netflix-Hit „Rentierbaby“ basiert.
In Kalifornien hat Richter Gary Klausner zur Netflix-Miniserie „Rentierbaby“ („Baby Reindeer“) befunden, dass das Format nicht die Kriterien für das Label „wahre Geschichte“ erfüllt, so wie der Streamer das Format verkaufte. Deswegen darf jetzt die echte „Martha“, auf der die Stalkerin-Figur in der Serie basiert, ihre Verleumdungsklage weiterverfolgen.
Die reale Person Fiona Harvey wirft der Serie vor, dass sie nicht den Creator Richard Gadd sexuell belästigt hätte und für Stalking ins Gefängnis wanderte, so wie es im Format erzählt wird. Gadd selbst sagte, dass Harvey ihn jahrelang stalkte, als er in einem Londoner Pub arbeitete, ihm an den Hintern langte und ihm Tausende von besorgniserregenden E-Mails und Voice Mails schickte. Letztlich habe er sie bei der Polizei angezeigt, sie sei dafür aber nicht ins Gefängnis gekommen.
In seinem Beschluss befand Richter Klausner, dass Fiona Harvey als Serien-Martha in ihrem Verhalten in der Serie deutlich schlechter dargestellt wurde, als das, was ihr im wahren Leben nachgewiesen werden konnte. „Es besteht ein großer Unterschied zwischen Stalking und einer gerichtlichen Verurteilung wegen Stalking“, teilte der Richter mit.
„Ebenso gibt es große Unterschiede zwischen unangemessenen Berührungen und sexuellen Übergriffen sowie zwischen dem Schieben und dem Ausstechen der Augen einer anderen Person. Während die angeblichen Handlungen des Klägers verwerflich sind, sind die Äußerungen der Beklagten von schlimmerem Ausmaß und könnten bei einem Zuschauer eine andere Wirkung hervorrufen.“
Während Netflix die Serie mit der Zeile „This is a true story“ überschrieb, war Creator Gadd immer schon vorsichtiger in seiner Wortwahl. Sowohl seine Theater-Performance wie auch die Serie über die Vorfälle seien in seinen Augen Fiktionalisierungen der tatsächlichen Ereignisse gewesen.
Netflix hatte gehofft, die Klage auf Basis von Schutzvorschriften gegen rechtsmissbräuchliche Verfahren schon im frühen Stadium abweisen zu lassen.