Als Reaktion auf die Beschlüsse der letztwöchigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hat ARD-Intendant ein längeres Statement geteilt. Das die Länder nicht zuletzt an Pflichten im Sinne der Beitragsfestsetzung erinnert.
Ging es Ihnen auch so? Haben Sie auch eine diebische Freude bei einem großen deutschen Boulevardblatt verspürt, als es daran ging, die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Freitag in Sachen Rundfunkreform zu vermelden? Nun, ARD-Intendant Kai Gniffke blickt naturgemäß ein weniger nüchterner auf das, was auf die Öffentlich-Rechtlichen zukommt. Und er nutzt die Gelegenheit nicht zuletzt, um die Länder an Pflichten im Sinne der Beitragsfestsetzung zu erinnern.
„Es ist völlig richtig, dass die Länder von Zeit zu Zeit den Auftrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk überprüfen. Natürlich können und dürfen die Länder dabei über Hörfunkprogramme entscheiden und auch einzelne Angebote streichen, das fällt in ihre Kompetenz. Aber alle Menschen, die diese Programme schätzen, werden sich darüber nicht freuen“, heißt es in einem via LinkedIn verbreiteten Post.
„In sich“ hätten es auch die Einschränkungen, die bei Texten in Web-Angeboten gelten sollen. Zwar hätten die Länder Bedenken gehört und etwas nachgebessert, allerdings werde es schwerer, Nutzerinnen und Nutzer im Netz mit seriösen Informationen zu versorgen. „Buchstaben sind eine jahrhundertealte Kulturtechnik“ wird es leicht lyrisch. Diese Kulturtechnik im Internet zu erschweren, bedeute, „uns mit zusammengeknoteten Beinen in den Wettlauf mit ausländischen Tech-Konzernen zu schicken“.
Der Reformstaatsvertrag stelle vor „immense Herausforderungen“. Aber er sage auch: Er bringe „durchaus Rückenwind für unsere eigene Reformagenda“.
Womit Gniffke zum eigentlichen Kern seines Posts kommt. Denn die Frage der Finanzierung sei unbeantwortet – und er erlaube sich den Hinweis: „Zum ersten Januar 2025 beginnt die neue Beitragsperiode. Und für diese hat die unabhängige Beitragskommission KEF in einem gesetzlich geregelten Verfahren eine Beitragsempfehlung vorgelegt. Gesetze gelten für alle: für die ARD und natürlich auch für die Landesregierungen und für Landtage, die diese Gesetze beschlossen haben.“