Monatelang hat die österreichische Filmbranche an einem Konzept gearbeitet, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen an Filmsets regelt und neben den gesetzlichen Vorschriften ein starkes Bewusstsein für das Kindeswohl fördern soll. Heute wurde das sogenannte Kindeswohlkonzept in Wien präsentiert. Es tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Im Haus der Wiener Wirtschaft wurde heute das vom Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der WKÖ in Auftrag gegeben Kindeswohlkonzept vorgestellt. Erarbeitet wurde die abgekürzt „KiwoK“ genannte Richtlinie von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, zu der Filmschaffende, Produzent:innen, Förderinstitutionen und Interessenvertretungen gehörten. Fachliche Begleitung hatte die Gruppe von Martina Wolf, der Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren. Präventive Maßnahmen im Personalwesen wurden genauso entwickelt wie ein Verhaltenskodex. Dieser Kodex ist Teil der Dienstpflichten und erfordert die Zustimmung aller Mitwirkenden durch ihre Unterschrift. Das KiwoK regelt zudem das Beschwerdewesen sowie Standards zur internen und externen Kommunikation und legt das Vorgehen bei Verdacht auf Grenzüberschreitungen und Gewalt fest.
„Kinderrollen sind integraler Bestandteil vieler filmischer Erzählungen und im österreichischen Film nicht wegzudenken. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen unterliegt strengen Auflagen seitens der Kinder- und Jugendhilfe sowie behördlichen Kontrollen. Das erarbeitete Kindeswohlkonzept ergänzt diese gesetzlichen Vorschriften für Dreharbeiten und soll prinzipiell ein starkes Bewusstsein für das Kindeswohl fördern. Es trägt auch dazu bei, die Produktionsfirmen sowie die Mitarbeitenden vor womöglich haltlosen Vorwürfen und potenziellen Rufschädigungen zu schützen“, erklärt Claudia Wohlgenannt, Produzentin und Vorsitzende im Berufsgruppenausschuss für Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion. Bei der Erarbeitung wurden alle filmrelevanten Gewerke, Schauspielende, Kinderdarsteller und deren Eltern aktiv miteinbezogen,
Mit Implementierung des KiwoK werden zwei Pflicht-Positionen bei Filmproduktionen definiert: Die oder der Kinderschutzverantwortliche innerhalb der Produktionsfirma sowie die oder der Kindeswohlbeauftragte, die/der den sogenannten Mitwirkplan erstellt. Dieser Plan ist speziell auf das jeweilige Filmprojekt zugeschnitten und umfasst beispielsweise auch die Einschätzung zur Hinzuziehung zusätzlicher Fachkräfte wie Kinder-Schauspielcoaches, sonderpädagogischer oder psychologischer Unterstützung sowie zusätzlicher Kinderbetreuung. „Aufgabe der Erwachsenen ist, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Blick zu haben, für ein gewaltfreies Miteinander zu sorgen und sensibel auf etwaige Grenzverletzungen zu reagieren, um so die Dreharbeiten zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen“, erklärt Martina Wolf von den österreichischen Kinderschutzzentren. Das Regelwerk hilft, jegliche Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, einschließlich körperlicher, psychischer, sexualisierter, vernachlässigender und medialer Gewaltformen zu vermeiden. Es ist ein wegweisendes, einheitliches Regelwerk für alle österreichischen Filmproduktionen, indem das Wohl und der Schutz der Minderjährigen stets an erster Stelle steht.
Das Konzept tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und wird von allen beteiligten Branchen-Stakeholdern unterstützt.
Alle Details sind hier zu finden.