Bewegter Auftakt, ruhiges Ende: Der Kulturausschuss hat dem Filmförderungsgesetz unter Absegnung des Änderungsantrages der Koalition seinen Segen gegeben. Die Unionsfraktion stimmte allerdings dagegen – und setzte damit ein absolut nachvollziehbares Zeichen.
Nachdem die abschließende Beratung des Filmförderungsgesetzes vor dem Kulturausschuss beinahe in einen Eklat gemündet wäre, verlief der Termin nach der Unterbrechung durch den Hammelsprung dann doch in den erwartungsgemäßg geordneten Bahnen – was natürlich auch erwartungsgemäß Ausführungen der AfD beinhaltete, für die wir uns ehrlich gesagt weder an dieser noch an anderer Stelle die Zeit nehmen wollen. „Alles Woke, alles Doof“ wäre eine absolut akkurate Zusammenfassung.
Letztlich wurde der Änderungsantrag zum FFG mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und FDP beschlossen, das komplette FFG in der dadurch angepassten Form allerdings nur mit den Stimmen der Koalition (Die Linke enthielt sich aufgrund ihrer Bedenken zu nicht ausreichenden Regelungen im sozialen Bereich in beiden Fällen).
Zu den Änderungen, die noch ins FFG einflossen
Wieso aber lehnt die Union, vertreten durch Marco Wanderwitz, das Gesetz ab? Nun, dass es den Kulturausschuss dennoch passieren würde, konnte man sich bei der Union ausrechnen, insofern ging es darum, ein Zeichen zu setzen. Keines zum FFG selbst – sondern zu den immer noch im Schwebezustand befindlichen Säulen, zu denen nach wie vor keine Entwürfe für das Kabinett vorliegen. Die Ablehnung der Union sei kein „Nein“ zum FFG – sondern ein „Nein“ zu einem „Stückwerk“, zu einem „unglücklichen Auseinanderfallen“ der Reformbausteine. Noch, so Wanderwitz, sei die große Reform möglich, aber jeder weitere verstreichende Tag mache dies nicht gerade wahrscheinlicher.
Und um das – im Vorgriff auf einen ausführlicheren Bericht – vorwegzunehmen: Nichts, was an diesem Tag gesagt wurde, lies optimistischer auf den Stand bei Anreizförderung und Investitionsverpflichtung blicken. Im Gegenteil.