In Tschechien, wo zuletzt u.a. Robert Eggers‘ „Nosferatu“ gedreht wurde, tritt zum 1. Januar eine Novelle des Audiovisuellen Gesetzes in Kraft, die auch einige Verbesserungen beim Anreizmodell für Film- und Fernsehproduktionen vorsieht.
Der tschechische Senat hat jetzt eine Novelle des Audiovisuellen Gesetzes verabschiedet, die auch Verbesserungen beim Anreizmodell für Film- und Fernsehproduktionen beinhaltet.
Presseberichten zufolge soll der Fördersatz bei Realverfilmungen von 20 auf 25 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus wird ein Fördersatz von 35 Prozent für digitale Produktionen und Animationsfilme eingeführt. Darüber hinaus sind künftig auch Dokumentarfilmprojekte antragsberchtigt.
Der Förderhöchstbetrag, der pro Projekt beantragt werden kann, wird auf umgerechnet knapp 18 Mio. Euro verdreifacht.
Die Änderungen, die größtenteils zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, im Überblick
Pavlína Žipková von der Czech Film Commission sagte nach der Verabschiedung des Gesetzes: „Wir sind begeistert, dass dieser Schritt unsere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern vertieft und uns hilft, unsere Position als führende Drehscheibe in Kontinentaleuropa zu halten und zu untermauern.“
Helena Bezděk Fraňková, Direktorin des Czech Audiovisual Fund (ehemals Czech Film Fund), betont: „Wie andere europäische Filmhochburgen haben auch wir die Auswirkungen der Streiks in Hollywood im letzten Jahr zu spüren bekommen, und ich bin fest davon überzeugt, dass die Vorteile unseres Programms sowohl unseren internationalen Partnern als auch den lokalen Filmemachern zugutekommen werden.“
In Tschechien wurden in der Vergangenheit Filme wie Edward Bergers Oscargewinner „Im Westen nichts Neues“, das „John Wick“-Spinoff „Ballerina“, die Prime-Video-Miniserie „Blade Runner 2099“, die Apple-TV+-SciFi-Serie „Foundation“ und zuletzt Robert Eggers‘ „Nosferatu“ gedreht.