Paukenschlag bei der FFG-Beratung im Bundestag: Claudia Roth konnte öffentlich verkünden, dass die „Übergangslösung“ einer Anreizförderung in Form einer Verlängerung von DFFF und GMPF nun doch mit erhöhtem Fördersatz einhergeht.
Kleiner Paukenschlag bei der FFG-Beratung im Bundestag: Kulturstaatsministerin Claudia Roth konnte öffentlich verkünden, dass die „Übergangslösung“ einer Anreizförderung in Form einer Verlängerung von DFFF und GMPF nun doch – wie ursprünglich im Juli in Aussicht gestellt – mit erhöhtem Fördersatz einher geht. Demnach soll ab 1. Februar 2025 der für ein neues Anreizmodell geplante Fördersatz von 30 Prozent für die verlängerten Instrumente gelten – also zehn Prozentpunkte mehr, als bei DFFF I, II und GMPF bislang galt. Roth dankte Finanzminister Jörg Kukies ausdrücklich dafür, diese Lösung ermöglicht zu haben.
Dass der neue Fördersatz erst ab Februar gilt, hat unterdessen seinen Grund, wie zu erfahren war: Das Notifizierungsverfahren wurde nicht früh genug eingeleitet, um die so verlängerten Instrumente schon ab 1. Januar zur Verfügung zu haben. Als Preis für die erst jetzt ausgehandelte Erhöhung des Fördersatzes wird man das wohl gerne in Kauf nehmen.
„Wir bauen damit eine Brücke“, so Roth, die nicht nur ihrer eigenen Partei, sondern auch SPD und FDP explizit ihren Dank dafür aussprach, dass das Filmförderungsgesetz noch zur Beschlussfassung gelangt war. „Ja, wir mussten Kompromisse eingehen, aber die Reform bleibt ein Erfolg“, so die Kulturstaatsministerin, die feststellte, das neue FFG mache die Förderung „gerechter und inklusiver“.
Nun kann man natürlich mit einiger Berechtigung sagen, dass die Last-Minute-Änderungen am FFG ebenso eine Niederlage für die BKM sind wie der Stand bei den anderen Säulen. Aber zumindest hatte sie noch einmal eine richtig gute Nachricht für die Filmwirtschaft mitgebracht. Zumal diese auch ein positives Signal für eine „endgültige“ Lösung in Form eines neuen Anreizmodells ist. Das – so wurde es zuletzt unter anderem auch im FFA-Präsidium wiederholt – noch am 16. Januar in den Bundestag eingebracht werden soll. Die Chancen auf eine Verabschiedung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode? Wir legen uns einmal grob auf „Null Komma Null“ fest. Aber jegliche Vorarbeit ist gute Vorarbeit.
Für DFFF und GMPF standen im für die vorläufige Haushaltsführung maßgeblichen Etatentwurf 2025 (wieder) zusammen 133 Mio. Euro. Im Rahmen dieser vorläufigen Haushaltsführung sind laut dem Mitte Dezember verschickten Rundschreiben aus dem Bundesfinanzministerium zunächst einmal grundsätzlich 45 Prozent dieses Ansatzes als Ausgaben seitens des Bundes zulässig, das Bundesfinanzministerium kann die Quote aber auch ändern.