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Bundeskabinett beschließt FFG-Entwurf

Eine „erhebliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Filmschaffen“ verspricht sich die BKM von der Neufassung des Filmförderungsgesetzes, die heute erwartungsgemäß vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. In diesem Zuge wurde der Regierungsentwurf heute umgehend online veröffentlicht.

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Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Credit: J. Konrad Schmidt)

Vom Referenten- zum Regierungsentwurf: Wie kaum anders zu erwarten, hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den überarbeiteten Entwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen, SPOT skizzierte die der Kabinettsbefassungen vorangegangenen Änderungen am ersten Entwurf exklusiv.

Wie es in einer Mitteilung der BKM heißt, sollen mit der umfassenden Reform die Strukturen und Förderinstrumente des FFG „flexibler, effizienter und transparenter“ gestaltet werden, um damit zu einer erfolgreichen und zukunftsfähigen Filmförderung in Deutschland beizutragen und den deutschen Film zu stärken. Gleichzeitig würden „Selbstverantwortung und künstlerische Unabhängigkeit“ wirkungsvoller unterstützt.

Zum Regierungsentwurf für das neue Filmförderungsgesetz

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Es ist ein wichtiger Schritt, dass das Kabinett heute den Entwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes beschlossen hat. Damit haben wir ein weiteres zentrales kultur- und medienpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Neben der Reform der kulturellen Filmförderung ist die Novellierung des Filmförderungsgesetzes der zweite wesentliche Baustein für die im Koalitionsvertrag verabredete Neuordnung der Filmförderung. Damit wird der deutsche Film deutlich gestärkt.“

Wie bereits bekannt, wird die Filmförderungsanstalt zur zentralen Fördereinrichtung der Filmförderung des Bundes weiterentwickelt. Die FFA soll künftig sowohl die abgabefinanzierte Förderung nach dem FFG wie auch die kulturelle jurybasierte Filmförderung im Auftrag der BKM abwickeln, in diesem Zuge soll die Selbstverwaltung der FFA gestärkt werden.

Im Zuge der Reform wird es eine weitgehende Automatisierung der Produktions-, Verleih- und Kinoförderung geben. Vorgesehen ist, die Förderkommissionen überwiegend abzuschaffen und die Förderung insbesondere von Produktion und Verleih im Rahmen eines Referenzmodells zu automatisieren. Ziel ist nicht zuletzt, Förderung abseits der „Wartezeiten und Unwägbarkeiten von Juryentscheidungen“ planbarer und schneller zu machen. Gleichzeitig werde der Zugang zur Förderung für Produktion und Verleih niedrigschwelliger gestaltet. Erstmals sollen auch die Autorinnen und Autoren sowie Regisseurinnen und Regisseure angemessen am Erfolg eines Films in der Referenzförderung beteiligt werden. „So wird das kreative Potenzial schon mit Beginn der Entstehung eines Films unterstützt“, erläutert Roth.

Verbesserungen seien auch bei der Kinoförderung vorgesehen. Auch in diesem Bereich sieht das FFG künftig eine teilautomatisierte Projektförderung vor. Die Bedingungen der Kinoförderung werden aus Sicht der BKM zudem insgesamt attraktiver ausgestaltet, vor allem wird der Anteil der Förderung, die als Zuschuss vergeben wird, erhöht – von 30 auf 50 Prozent. Im ersten Entwurf war letzteres noch als Höchstgrenze für den Zuschussanteil formuliert, jetzt handelt es sich um eine fixe Aufteilung. Offen ist aktuell noch, mit welchen Summen die Kinoförderung auf Bundesebene abseits jener der FFA ausgestattet sein wird – ein ganz wesentlicher Punkt, auch wenn der Anteil an der Filmabgabe, der auf die Kinoförderung entfallen soll, im heute vom Kabinett beratenen Entwurf von zunächst 15 auf 20 Prozent angehoben worden war.

Vorangebracht würden im Zuge der Neufassung des FFG nicht zuletzt auch Anliegen von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung. Eine zentrale Maßnahme ist die Einsetzung eines Diversitätsbeirats, der die FFA in entsprechenden Fragen beraten soll – und das nicht nur hinsichtlich der abgabefinanzierten Förderung nach dem FFG, sondern auch mit Blick auf die jurybasierte Filmförderung, die im BKM-Auftrag abgewickelt wird. Das neue FFG stärkt laut der BKM zudem die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem der Zugang zu barrierefreien Fassungen geförderter Filme verbessert werde.

Insgesamt umfasst die Reform vier Säulen: Neben der Neufassung des FFG, dass die abgabefinanzierte Förderung regelt, sind dies die Reform der Richtlinie für die jurybasierte kulturelle Filmförderung (die sich aktuell in der Branchenanhörung befindet; wesentliche Eckpunkte skizzierte SPOT hier) sowie die geplante Einführung eines Steueranreizmodells für große Film– und Serien-Produktionen und eine Investitionsverpflichtung für Streamer und Mediatheken-Anbieter.

„Das sind weitere wichtige und dringend notwendige Bausteine, um den Filmstandort im internationalen Wettbewerb stärker aufzustellen und dafür zu sorgen, dass dieser nicht abgehängt wird. Dafür liegen von Seiten meines Hauses konkrete Diskussionsentwürfe vor, die derzeit noch innerhalb der Bundesregierung sowie mit den Ländern intensiv erörtert werden“, so Roth.

Das neue FFG soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und für fünf Jahre gelten.