SmHJHX

Am Freitag, den 25.10. werden wir ab 15.00 Uhr bis ca. 18 Uhr umfangreiche technische Wartungsarbeiten durchführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Etatentwurf für 2025 maßgeblich

Bundesfinanzminister Jörg Kukies hat sich festgelegt: Im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung werde man sich „weitgehend“ am Haushaltsentwurf für 2025 orientieren.

joerg kukies e
Bundesfinanzminister Jörg Kukies (Credit: Bundesministerium der Finanzen / Photothek)

Was genau diese Festlegung für die Filmförderung bedeutet, ist noch offen. Aber zumindest kann man davon sprechen, dass nun eine grobe Orientierung möglich ist: Wie die „Tagesschau“ berichtet, ist die Entscheidung darüber gefallen, auf welcher Grundlage das Bundesfinanzministerium die vorläufige Haushaltsführung 2025 umsetzen wird. „Wir werden uns bei den Ausgaben weitgehend an dem Regierungsentwurf für 2025 aus dem Sommer orientieren“, zitiert man Kukies. Allerdings bilde dieser Entwurf nur die Berechnungsgrundlage – und entbinde nicht von der Entscheidung, welche Ausgaben überhaupt laut Grundgesetz getätigt werden dürften.

Grundsätzlich bedeutet das vermutlich, dass für die kulturelle Filmförderung der BKM höhere Ausgaben zugelassen werden können, als dies bei einer Orientierung am Haushalt 2024 der Fall gewesen wäre. Allerdings wäre unter anderem erst einmal kein Etat für einen KulturPass vorhanden, für dessen Fortsetzung für die Gruppe jener, die 2025 volljährig werden, Kulturstaatsministerin Claudia Roth gerade erst wieder geworben hatte. Auch kam es im Entwurf zu Umschichtungen im Bereich der kulturellen Filmförderung, u.a. zulasten einer Dotierung des Deutschen Filmpreises.

Für die Ausstattung der bisherigen Anreizinstrumente DFFF I, II und GMPF machte es ohnehin praktisch keinen Unterschied, welchen Haushalt(sentwurf) man zur Grundlage machen würde, im Entwurf für 2025 stehen schließlich unverändert insgesamt 133 Mio. Euro für die drei Maßnahmen.

Dass für das Zukunftsprogramm Kino keine Mittel im Entwurf für 2025 stehen (man hatte diesbezüglich auf die Bereinigungssitzung gehofft), macht die Lage zwar nicht besser. Allerdings hatte es im Vorfeld ohnehin schon geheißen, dass nicht verstetigte Maßnahmen aus dem Haushalt 2024 potenziell auch dann nicht fortgesetzt würden, wenn dieser Haushalt die Grundlage gebildet hätte – und um eine solche handelte es sich beim ZPK (leider).

Die Gefahr eines neuerlichen Verfassungsbruchs der Regierung Scholz durch die Orientierung am Regierungsentwurf 2025 sieht Kukies laut Tagesschau übrigens nicht: „Den Regierungsentwurf für 2025 als Grundlage zu nehmen, ist eine genaue Umsetzung einer intensiv geprüften Empfehlung der Haushaltsabteilung meines Hauses“, wird er zitiert.