Seit Ende vergangener Woche ist die Tagesordnung für die 206. Sitzung des Bundestages am 19. Dezember, bei der es unter anderem um die Filmförderung gehen wird, offiziell festgezurrt und auch öffentlich einsehbar. Was kurzfristige Änderungen nicht ausschließt – und tatsächlich soll eine Säule der Förderreform nun doch wieder von der Tagesordnung fliegen. Überraschend ist das nicht.
UPDATE VOM 11. DEZEMBER:
Noch findet sich der entsprechender Tagesordnungspunkt im Sitzungsplan, aber wie aus dem Verbandsumfeld verlautete, wird das Filmförderungszulagengesetz nun doch nicht am 19. Dezember zur ersten Beratung kommen. Allzu überraschend ist der Schritt nicht – überraschend war vielmehr, dass es überhaupt auf der Tagesordnung gelandet war.
URSPRÜNGLICHE MELDUNG VOM 09. DEZEMBER:
Es ist nicht mehr als ein klitzekleines Update, aber erwähnt sei es doch: Die Tagesordnung für die 206. Sitzung des Deutschen Bundestages, in deren Rahmen über das Filmförderungsgesetz und das Filmförderungszulagengesetz beraten wird, ist nicht mehr länger nur vorläufig, sondern wurde festgezurrt und ist damit nun auch öffentlich einsehbar.
Ab 16:40 geht es in zweiter und dritter Beratung um das FFG, das dann auch zur Abstimmung steht, direkt im Anschluss folgt die erste Beratung zum Filmförderungszulagengesetz auf Basis eines von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Fraktionsentwurfs. Vorgesehen ist, diesen Entwurf im Anschluss in den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen.
Insgesamt sind für die verbundenen Beratungen 39 Minuten vorgesehen.