Wie sich jetzt herausgestellt hat, haben die Öffentlich-Rechtlichen wegen der bislang ausbleibenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags keinen Eilantrag bei ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Die Politik in Form des Vorsitzenden der Rundfunkkommission äußert derweil Bedauern über die Entscheidung von ARD und ZDF.
Die Öffentlich-Rechtlichen haben am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Hintergrund ist die bisherige Sperrung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die von der KEF empfohlene Rundfunkbeitragserhöhung um 58 Cent bis zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Wie sich jetzt herausstellt, handelt es sich aber nicht um einen Eilantrag von ARD und ZDF, wie epd erfahren hat.
„Der Eingang eines Eilantrags konnte nicht festgestellt werden“, heißt es auf Anfrage vom Bundesverfassungsgericht. Die Begründung dafür lieferten die Rundfunkanstalten selbst. Denn bei der letzten Sperrung der Ministerpräsidenten durch das Bundesland Sachsen-Anhalt gegen eine Beitragserhöhung entschied das Bundesverfassungsgericht 2020, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio einen bestimmten Zeitraum durch Eigenmittel überbrücken könnten.
Alexander Schweitzer: „Wenig zuträglich“
Aus der Politik kam indes Bedauern in dieser Woche über die Klage der Öffentlich-Rechtlichen. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), verwies darauf, dass die Ministerpräsidentenkonferenz bis zum 12. Dezember die offenen Finanzierungsfragen noch klären und darüber entscheiden wolle.
Nach dem Willen eines Großteils der Bundesländer hätte es demnach nicht zu dieser Klage kommen müssen, sagte Schweitzer. Die Mehrheit der Länder habe sich immer dafür eingesetzt, der verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und die Empfehlung der KEF umzusetzen. „Dies hätte eine Anpassung des Rundfunkbeitrages weit unterhalb der allgemeinen Preisentwicklung bedeutet.“
Der Konflikt um die Beitragserhöhung sei für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wenig zuträglich, erklärte Schweitzer weiter. „Wir brauchen ein vereinfachtes, rechtssicheres und resilientes Verfahren für den Rundfunkbeitrag. An diesem Systemwechsel arbeiten wir – unabhängig von der nun eingereichten Klage.“