Schon am Rande des Festivals in Venedig sorgte der Putin-kritischen Film „The Antique“ für Schlagzeilen, nachdem Screenings kurzfristig wegen Vorwürfen der Urheberrechtsverletzung abgesagt wurden. Öffentliche Vorführungen gab es dann letztlich doch noch – nun klagen mehrere der beteiligten Produktionsunternehmen gegen den Hauptproduzenten auf Schadenersatz.
Es war ein Aufreger am Rande des diesjährigen Festivals in Venedig: Für den 28. August für Presse und Branche geplante Screenings von „Antikvariati” („The Antique“) im Rahmen der unabhängigen (aber mit dem Festival kooperierenden) Reihe Giornate degli Autori wurden kurzfristig abgesagt. Hintergrund war eine vor einem venezianischen Gericht von zwei der beteiligten Produktionsunternehmen – mit Sitz in Russland (Viva) und Zypern (Pygmalion, letzteres Tochter des kroatischen Unternehmens Avvantura) – erwirkte einstweilige Verfügung, die auf Basis des Vorwurfs erlassen wurde, dass es hinsichtlich des Drehbuchs ungeklärte Fragen zum Urheberrecht gebe. Laut dem Gerichtsbeschluss stünden „erhebliche Verstöße“ des georgischen Unternehmens Cinetech von Hauptproduzent Zurab Magalashvili gegen das Koproduktionsabkommen im Raum. Magalashvili und der von ihm beauftragte Weltvertrieb MPM International wiesen die Vorwürfe zurück – und fochten die Entscheidung an.
Tatsächlich fanden am 30. August und 6. September nach einem Einspruch von Cinetech und MPM dann öffentliche Screenings statt – und diese beschäftigen nun die Justiz. Denn wie der US-Branchendienst „Deadline“ vermeldet, haben Viva, Pygmalion und Avvantura vor einem Gericht in Venedig nun Klage gegen Cinetech und die Giornate degli Autori Association eingelegt. Vorgeworfen wird ihnen die rechtswidrige Nutzung des Filmwerks.
Der Film, den Georgien für das Oscar-Rennen eingereicht hat, dreht sich um die Verhaftung und Ausweisung tausender in Russland lebender Georgier, die im Herbst 2006 offenkundig als Racheakt für die Festnahme von vier russischen Offizieren in Tiflis erfolgte, denen Spionage vorgeworfen worden war. Tatsächlich hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen dieses Vorgehens zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von zehn Mio. Euro verurteilt.
Produzent Zurab Magalashvili und Regisseurin Rusudan Glurjidze – der damals einer der Betroffenen war – hatten bei ihrem damaligen Einspruch argumentiert, dass die nun klagenden Unternehmen nur in einer frühen Phase der Produktion beteiligt waren, sich von dieser aber zurückgezogen hätten und damit keinerlei Rechte an dem Film besäßen.
„Diese Klage, die darauf abzielt, unser Engagement für die künstlerische Freiheit zu untergraben, zielt auch auf Giornate degli Autori ab, um das unabhängige Kino zu unterdrücken“, so Magalashvili. Schon anlässlich der Streitigkeiten am Rande des Festivals in Venedig hatten italienische Medien ein rein politisch motiviertes Vorgehen gewittert. Eine erste Anhörung im jetzt losgetretenen Rechtsstreit ist für 4. Dezember vorgesehen.