Beim Österreichischen Filminstitut wird Gender Equality nicht erst seit Kurzem großgeschrieben. Jetzt wurde der Inklusions-Check bei Projekteinreichungen überarbeitet und um die Perspektive der Antragsteller:innen erweitert.
Dass die Maßnahmen zur Förderung von Geschlechteregalität und Diversität beim Österreichischen Filminstitut ÖFI greifen, zeigte bereits der im Rahmen der Diagonale veröffentlichte dritte Film Gender Report. Beim letzten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 war zudem ersichtlich, dass in den Förderbereichen Projektentwicklung und Herstellung mehr oder weniger ein 50:50 Gender-Verhältnis hergestellt werden konnte. Im Förderbereich *Gender & Diversity wurde nun der Inklusions-Check neu gedacht und überarbeitet und um die Perspektive der Antragssteller:innen erweitert. Wie das ÖFI mitteilt, besteht der Check nun aus zwei einander ergänzenden Teilen: Der bisherige Inklusions-Check wird unter dem neuen Namen „Expert*innen-Einordnung“ fortgeführt und bildet einen Bestandteil des neuen zweiteiligen Pakets.
Neu ist die Selbstreflexion – ein Formular mit Fragen zu Diversitäts- und Inklusionsaspekten der Projekte. „Wir möchten Filmschaffenden damit ein Werkzeug zur Verfügung stellen, um ihre filmische Praxis gezielt in Bezug auf diese Themen zu reflektieren“, heißt es von Seiten des ÖFI. Antragsteller:innen füllen die Selbstreflexion eigenständig bei der Einreichung von Projekten in der Projektentwicklung und Herstellung aus. Das ausgefüllte Formular wird der Projektkommission im Rahmen des Inklusions-Checks vorgelegt. Die Selbstreflexion wurde im Nachwuchsförderprogramm Talent LAB bereits mit positivem Feedback der Antragsteller:innen eingeführt und wird mit dem Einreichtermin am 19. November 2024 auf reguläre Einreichungen ausgeweitet.
Mit dieser Maßnahme verfolgt das ÖFI sein Ziel, Chancengleichheit in der Filmbranche zu fördern sowie die Repräsentation und Inklusion aller in Österreich lebenden Menschen vor und hinter der Kamera zu stärken. Weitere Informationen sind auf der ÖFI-Website zu finden.