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Verbände fordern „50+ fürs Programm“-Regel für Medienstaatsvertrag

Eine Vielzahl von wichtigen Branchenverbänden hat sich zusammengeschlossen und fordert in einem offenen Brief an die Rundfunkkommission der Länder, dass die Reformbestrebungen der Öffentlich-Rechtlichen nicht zu Lasten des Programmaufwandes gehen.

ARD, ZDF und Deutschlandradio
ARD, ZDF und Deutschlandradio (Credit: ARD)

Verbände wie die Produktionsallianz, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) oder der Deutsche Drehbuchverband (DDV) richten sich in einem offenen Brief an die Rundfunkkommission der Bundesländer, die KEF und die Vertreter der Medienpolitik und suchen den Dialog. Sie fordern im offenen Brief, dass mindestens 50 Prozent der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand fließen müssen. Diese „50+ fürs Programm“-Regel soll Eingang in den Medienstaatsvertrag finden.

„Für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der Akzeptanz findet, für stabile Beiträge, für die Sicherung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sei dieser Vorschlag von den Vertreterinnen und Vertretern der freien Film- und Kreativwirtschaft geeignet. „Im neuen Medienstaatsvertrag wird festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent der Rundfunkgebühren in den Programmaufwand fließen müssen“, heißt es dazu als „Vorschlag“ im offenen Brief.

„In den vergangenen Jahren hat der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk seine Sparziele meist im Programm realisiert. Ein Programm, in das aktuell nur 44 Prozent der Gebührengelder investiert werden. Ein Programm, das überwiegend von freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen geschaffen und hergestellt wird“, führen die Verbände aus.

„Jeder Euro, der ins Programm fließt, erhöht Akzeptanz“

„Die KEF hat wiederholt festgestellt, dass Mittel, die für den Programmaufwand bewilligt waren, von ARD und ZDF nicht zweckgemäß verwendet wurden: 780,2 Millionen Euro allein von 2017 bis 2020. Eines ist klar: Jeder Euro, der ins Programm fließt und sich nicht in den Weiten der Strukturen von ARD, ZDF und Deutschlandradio verliert, erhöht die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und jeder Euro ins Programm erhöht sogleich die Stabilität der deutschen Mediendemokratie“, heißt es weiter.

Es gehe uns um die Vielfalt und Qualität des Programms – und damit um nichts weniger als um das Überleben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser werde allein durch sein Programm legitimiert und finde durch gute und qualitativ hochwertige Inhalte seine Akzeptanz. „Je nachhaltiger ein hohes Niveau des Programms gesichert wird, desto schwerer haben es jene politischen Kräfte, die dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk seine Legitimität absprechen.“

„50+“ sei deshalb auch ein politisches Statement für einen starken öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ein manifestes Zeichen der Politik, dass die Gebührengelder in Form von gutem Programm dort ankommen, wo sie entrichtet werden – bei den Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich könne der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit „50+“ auch zukünftig seiner zentralen Rolle als Auftraggeber für die freien Medienschaffenden und Produktionsfirmen, letztlich für die Kultur- und Medienwirtschaft, gerecht werden.

Bisher fehlt den Verbänden ein sicherstellender Hebel

Bisher fehle ein Hebel, damit die Reform von ARD und ZDF nicht zulasten des Programms umgesetzt werde. Daher der Vorschlag der Verbände: „Sorgen Sie bitte dafür, dass unsere Forderung – 50+ fürs Programm! – Eingang in den Medienstaatsvertrag findet! Unser Vorschlag für eine Formulierung des § 9a RFinStV_neu: § 9a Zweckbindung der Mittel: Von dem Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag sind ein Anteil von mindestens 50 von Hundert für die Programmkosten zu verwenden. Hiervon unberührt bleiben Einnahmen aus Werbung und sonstige Einnahmen.

Zu den unterzeichnet habenden Verbänden gehören: Deutscher Drehbuchverband e. V. (DDV), Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten – Film, Fernsehen und Audiovisuelle Medien e.V. (Produktionsallianz), Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK), Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS), Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS), Berufsverband Kinematografie (BVK), Bundesverband Regie (BVR), Composers Club e.V. (CC), Deutsche Filmkomponist:innenunion (DEFKOM), eine Fachgruppe im Deutschen Komponist:innenverband (DKV), mediamusic e.V. Berufsverband Mediamusik, Produzent*innenverband e. V., Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V. (SPIO), Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e. V. (VdA) und der Verband Deutscher Bühnen + Medienverlage e.V. (VDB).