Im Zuge seiner Sitzung von Ende vergangener Woche gab der Bundesratsausschuss für Kulturfragen etliche Änderungsempfehlungen zum FFG-Entwurf ab – nicht ohne deutlich auf die Schwierigkeit einer umfassenden Beurteilung des Standes bei der Kinoförderung hinzuweisen. Auch dieses Gremium unterstreicht die Notwendigkeit, die Reform in Gänze zum 1. Januar 2025 umzusetzen.
Grundsätzliche Zustimmung, aber diverse Änderungen (nicht nur) im Detail sowie der klare Appell, die Reformbestrebung zügig voranzutreiben und sich dabei eng mit den Ländern abzustimmen. Auf diesen knappen Nenner könnte man die Empfehlungen bringen, die der federführende Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates nach seinen Beratungen zum Regierungsentwurf für das neue Filmförderungsgesetz nach seiner Sitzung vom vergangenen Freitag abgab.
Die vielleicht wichtigste zuerst: Auch dieses Gremium unterstreicht die Notwendigkeit einer Reform aus einem Guss – und empfiehlt dem Bundesrat dementsprechend, die Bundesregierung aufzufordern, die Pläne zur Gänze zum 1. Januar 2025 umzusetzen. Schließlich stehe die Novellierung des Filmförderungsgesetzes im „engen inhaltlichen Zusammenhang“ mit den weiteren Reformplänen.
Ein Ziel, das die BKM nach eigenem Bekunden natürlich weiterhin verfolgt, wobei diesbezüglich optimistische Aussagen in der Öffentlichkeit nach wie vor in Kontrast zu den Einschätzungen stehen, die man hinter verschlossenen Türen abgibt. Einen Knackpunkt stellen selbstverständlich die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 dar. Noch in der vergangenen Woche hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner im Interview mit dem Deutschlandfunk diesbezüglich von Fortschritten gesprochen, allerdings offengelassen, ob der Haushaltsplan für das kommende Jahr tatsächlich am 3. Juli im Kabinett verabschiedet werden könne. Man habe den „vom Kanzler genannten Termin“ weiter im Blick, so Lindner Mitte vergangener Woche. Bundeskanzler Olaf Scholz jedenfalls rechnet weiterhin, das unterstrich er am Wochenende im ARD-Sommerinterview, mit einer Verabschiedung des Haushaltes im Juli – also wenigstens noch vor der Sommerpause.
Die Empfehlungen des Bundesratsausschusses im Wortlaut
An diesem Haushalt hängt indes ein Gutteil der Reform – nicht umsonst sind selbst die bereits vorliegenden Entwürfe zu deren steuerfinanzierten Bestandteilen der Reform nicht mit konkreten Summen hinterlegt. Nicht zuletzt im Fall eines von der BKM zu finanzierenden Kinoförderprogramms fehlte es bis zuletzt aber nicht nur an Informationen zum potenziellen Volumen, sondern zum grundlegenden Konzept. Aus diesem Grund weist der Ausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme auch explizit darauf hin, dass das Fehlen dieser Informationen eine „abschließende und umfassende Beurteilung“ des Standes bei der Kinoförderung erschwere. Auch vor diesem Hintergrund solle sich der Bundesrat nach der Empfehlung seines Ausschusses noch einmal ausdrücklich dafür aussprechen, „für den Bereich der Kinoförderung wieder insgesamt mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Kinobestand in Deutschland langfristig zu erhalten und zu sichern“.
Diese Empfehlung ergeht, obwohl zu den Änderungen am Referentenentwurf, die der Ausschuss vom Bundesrat positiv hervorgehoben sehen will, nicht zuletzt jene zählt, die Mittelverteilung im § 137 zugunsten der Kinoförderung anzupassen (20 statt 15 Prozent, wir hatten schon frühzeitig exklusiv berichtet). Gleichzeitig empfiehlt das Gremium zudem, auch den Verleih „im Rahmen einer angepassten Mittelverteilung im § 137 „angemessen zu berücksichtigen“. Dazu heißt es in der Begründung: „Eine starke Auswertung ist Voraussetzung für den Publikumserfolg deutscher Kinofilme. Hierfür sind neben den Kinobetreibern auch die Verleiher maßgeblich, um die Verwertungskette für den deutschen Kinofilm insgesamt dauerhaft zu garantieren.“ Wozu sich der Ausschuss nicht äußert: An welcher Stelle entsprechende Absenkungen des auf die Förderbereiche entfallenden Mittelanteils erfolgen sollen.
Weitere Forderungsempfehlungen:
• Eine Berücksichtigung beider FBW-Prädikate („wertvoll“ und „besonders wertvoll“) im Rahmen des Punktesystems für die Referenzförderung. Dazu heißt es unter anderem: „Die Prädikate der FBW sind seit Beginn der FFA als kulturelle Förderkriterien im FFG verankert und als verlässliche Gütesiegel neben Besucherzahlen, Festivals und Preisen ein zusätzliches Qualitätskriterium innerhalb des Referenzpunktesystems. In einer stark umkämpften Förderlandschaft trägt der Einsatz der Prädikate zu einer differenzierten Berücksichtigung von kulturellen Qualitätskriterien bei.“
• Ein Sitz im FFA-Verwaltungsrat für die AG Animationsfilm und ein gemeinsamer Sitz für den Förderverein Deutscher Kinderfilm e. V., den Bundesverband Jugend und Film e. V. und das Deutsche Kinder- und Jugendfilmzentrum. An dieser Stelle hebt der Ausschuss die „überproportional große Bedeutung“ des Kinderfilms für die deutsche Kinowirtschaft hervor. Als Argument heißt es unter anderem: „Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 17 von 223 Kinofilme, die als Kinderfilme klassifiziert werden können. Auf diese 17 Titel entfielen aber fast 30 Prozent der verkauften Kinotickets. Gesteigert wird die Bedeutung der Gruppe der jungen Zuschauer noch dadurch, dass sie die künftige Generation der Kinobesucher bilden.“ Die Spezifik von Produktion und Distribution dieser Werke erfordere eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Eine ähnliche Argumentation gelte für den Animationsfilm, der seit Jahren mit einer nur geringen Anzahl an Projekten für gut die Hälfte der Auslandsumsätze des deutschen Films stehe.
• Förderung für Filmfestivals über das FFG. Als Möglichkeiten werden deren Aufnahme in das automatische Fördersystem sowie eine Aufnahme in den Katalog der allgemeinen Aufgaben nach § 2 und damit eine Fördermöglichkeit über § 3 genannt. Hierzu heißt es: „Angesichts der zunehmenden Relevanz von Filmfestivals für die Auswertung und Vermittlung von Filmen sowie der Bedeutung, die ihnen nach dem neuen FFG für die Referenzförderung zukommt, sieht der Bundesrat eine Aufnahme der Filmfestivals in die FFG-Förderung für wünschenswert an. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufgestellten, kriteriengeleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich.“
• Auch eine Weiterbildungsförderung soll in Kombination der §§ 2 und 3 (wieder) ermöglicht werden. So bestehe weiterhin „dringender Bedarf, dem Fachkräftemangel in der Filmbranche entgegenzuwirken und die Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung für die Filmbranche langfristig abzusichern“.
• Die gestrichene Förderung der Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino und von originären Kurzfilmprogrammen für Kinos soll wieder Teil des FFG werden. „Der Kurzfilm ist ein essenzieller Bestandteil der Filmkultur und sollte insbesondere als wichtiges Format für Nachwuchstalente sowie die Animationsfilmbranche auch abseits der Produktionsförderung gestärkt werden“, argumentiert der Ausschuss. Und weiter: „Die Streichung der bisherigen Förderung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Kinoauswertung von Kurzfilmen und gefährdet den Kurzfilmverleih. Insbesondere Kinos in strukturschwachen Regionen können aufgrund des erhöhten Aufwands und erhöhter Kosten ohne Unterstützung kaum Kurzfilme in ihr Programm aufnehmen.“
Grundsätzlich wird dem Bundesrat auch empfohlen, die Einrichtung des Diversitätsbeirates zu begrüßen, angeregt wird unterdessen die Klarstellung, dass eine „Vertretung der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen im Diversitätsbeirat der FFA“ geboten sei – in Form eines rotierenden Sitzes.
Zum FFG haben unterdessen auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Beide empfehlen schlicht, keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zu erheben.