Zumindest im derzeitigen Entwurf für das ab 2025 geltende FFG spielen die Prädikate der FBW keine Rolle mehr. Dagegen regt sich Widerstand aus dem Kreis ihrer Juryvorsitzenden – die um Unterstützung für ihr Anliegen werben.
Die Debatte um die Rolle der Prädikate der Deutschen Film- und Medienbewertung bei der Vergabe von Punkten für die Referenzfilmförderung ist alles andere als neu – und hat sich schon durch mehrere Reformdiskussionen gezogen. Was auch daran liegen mag, dass die Vergabe dieser Prädikate nur auf Antrag geprüft wird, sich die Deutsche Film- und Medienbewertung über die Prüfgebühren finanziert – und sich deshalb mitunter dem Vorwurf ausgesetzt sieht, Entscheidung sei nicht stets auf Basis qualitativer, sondern vereinzelt auch aus wirtschaftlichen Erwägungen getroffen worden.
Tatsächlich kann der Autor nicht leugnen, selbst schon manches Prädikat mit Kopfschütteln quittiert zu haben. Allerdings ist das einer unabhängigen und demokratischen Entscheidungsfindung immanent – und es ist auch Ausdruck dessen, dass die FBW-Jurymitglieder in der Lage sind, Qualität in allen möglichen Bereichen zu identifizieren und zu würdigen; und damit gerade auch in jenem der sogenannten „U-Filme“ buchstäblich „wertvolle“ Orientierung zu bieten.
Letzteres könnten die Prädikate für den Konsumenten selbstverständlich auch, ohne eine Rolle bei der Vergabe bzw. Berechnung von Referenzpunkten zu spielen. Dass sowohl das Prädikat „wertvoll“, wie auch das Prädikat „besonders wertvoll“ im aktuellen Entwurf für das ab 1. Januar 2025 geltende Filmförderungsgesetz keine Rolle mehr spielen, schafft dennoch erhebliche Probleme. Für jene, die sie erteilen (weil der Anreiz, ein kostenpflichtiges Prüfverfahren mit ungewissem Ausgang zu beschreiten, sinkt und damit eine auskömmliche Finanzierung infrage gestellt wird) und jene, die sie erhalten. Weil ein nicht gänzlich triviales Förderincentive für Poduktion bzw. Herausbringung hochqualitativer Filme wegfallen würde.
„Erstaunen und Erschrecken“ bringen denn auch zahlreiche Jury-Vorsitzende der FBW in einem Offenen Brief zum Ausdruck, der Kulturstaatsministerin Claudia Roth Anfang der Woche übermittelt wurde und der nun in Form einer Petition auch auf der Website www.gutefilmeleuchten.de veröffentlicht wurde, wo für Interessierte die Möglichkeit besteht, sich dem Appell zur Bewahrung – oder besser noch Stärkung – der Rolle der Prädikate anzuschließen.
Die Jury-Vorsitzenden betonen in dem Schreiben nicht zuletzt, dass „das künstlerisch anspruchsvolle Kino von E bis U“ Fürsprecher brauche. Dazu benötige es „Qualitätskriterien, die dem Publikum in der Fülle des audiovisuellen Angebotes eine wichtige Orientierung geben können und Filme sichtbar machen“. Die Prädikate der FBW seien demnach „unersetzliche Instrumente, die um jeden Preis erhalten und im FFG explizit berücksichtigt werden sollten“.
Kernargument ist die von ihnen vorgebrachte Erhöhung der Sichtbarkeit anspruchsvoller Filme beim Publikum. Darüber hinaus wird mit „enormer Wichtigkeit“ für den Filmnachwuchs geworben. Zudem stärke das Netzwerk FBW-Jugend Filmjury die Filmbildung und Medienkompetenz beim jungen Publikum.
FBW-Direktorin Bettina Buchler zeigt sich „ungemein erfreut“ über die breite Unterstützung. Und sie hebt hervor: „Die in Teilen bereits begonnene Reform Zukunftsagenda 2025+ trägt (…) den zukünftigen Herausforderungen und Entwicklungen der Medienlandschaft Rechnung. Neben der Aufmerksamkeit für Kino als Kulturort, der nachhaltigen Unterstützung von Filmschaffenden spielen auch Filmkompetenz, Neue Medien und digitale Auswertungsformen eine zentrale Rolle. Die FBW ist in diesem Reformprozess offen für den Dialog mit der gesamten Branche.“
Marc Mensch