Rundfunk- und Verwaltungsrat des SWR haben in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrags die darin vorgesehene konsequente Stärkung der Regionalität begrüßt und den zunehmenden politischen Einfluss bei der Auswahl der Rundfunkratsmitglieder kritisiert.
Im Rahmen der vorgegebenen Anhörungsfrist haben Rundfunk- und Verwaltungsrat des SWR jetzt eine gemeinsame Stellungnahme zum SWR-Staatsvertragsentwurf abgegeben.
Wie es in einer Mitteilung beider SWR-Aufsichtsgremien heißt, begrüße man die Reformvorschläge grundsätzlich. „Insbesondere“, so heißt es in der Stellungnahme, begrüße man „die Stärkung der Regionalität als DNA des SWR“. Zu diesem Ziel im Widerspruch stehe nach Aussage des SWR-Rundfunkratsvorsitzenden Engelbert Günster, dass eine „regionale Auseinanderschaltung“ nur in den beiden Landeshörfunkprogrammen zulässig sei, nicht aber in anderen Hörfunkprogrammen wie SWR 3 oder DASDING, die nicht explizit als Landeshörfunkprogramme gelten.
Weiterer von insgesamt fünf von den SWR-Aufsichtstgremien explizit benannten Kritikpunkten am SWR-Staatsvertragsentwurf ist die Gefahr eines zunehmenden politischen Einflusses auf das Auswahlverfahren der Rundfunkratsmitglieder, über die der allein der zuständige Fachausschuss des jeweiligen Landtages entscheiden soll. „Wieso hier der Landtag die ausschließliche Kompetenz haben soll, ist völlig unklar. Wer kann besser beurteilen, welche Qualifikationen für das Amt benötigt werden, als wir selbst? Wir plädieren hier klar für eine unmittelbare Zuständigkeit, beispielsweise über einen entsprechenden Ausschuss“, heißt es dazu in der Stellungnahme der beiden Gremien.
Vor dem Hintergrund des immer größer werdenden Einspar- und Veränderungsdrucks, dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausgesetzt sieht, fordert der SWR-Verwaltungsrat, der Maßnahmen bis dato nur überwachen konnte, eine Mitwirkungsmöglichkeit schon im Genehmigungsprozess.
Die Stellungnahme der SWR-Aufsichtsgremien im Wortlaut