Patricia Schlesinger und ihr ehemaliger Arbeitgeber rbb trafen sich am Mittwoch vor Gericht. Die Ex-Chefin der Landesrundfunkanstalt will ihr Recht auf Ruhegeld einklagen. Jetzt sieht es danach aus, als ob sich die Parteien außergerichtlich einigen könnten.

Die ehemalige rbb-Chefin Patricia Schlesinger, die von ihrer Landesrundfunkanstalt wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung fristlos entlassen worden war, zog wegen Ruhegeld-Anspruchs vor Gericht (wir berichteten). Am gestrigen Mittwoch war nun der Prozessauftakt. Dabei zeigte sich, dass Schlesinger und der rbb zunächst außergerichtlich über eine Möglichkeit der Einigung sprechen wollen.
Laut dem Berliner Landgericht ist eine Mediation geplant, wenn denn der rbb-Verwaltungsrat dem Vorgehen zustimmt. Schlesinger ist offenbar bereit, auf 18 Monate ihres Ruhegelds zu verzichten, will dann aber ab Juli 2024 die lebenslange Zahlung. Der zuständige Richter regte eine Frist für eine außergerichtliche Einigung bis zum 31. Mai an. Sollte es bis dahin kein Aufeinanderzugehen der beiden Parteien geben, wird das Gericht einen Termin für eine gerichtliche Entscheidung verkünden.
Das Gericht erklärte, dass es dazu tendiere, der Klägerin Recht zu geben, weil es die Höhe des Ruhegeldes von mehr als 18.300 Euro pro Monat nicht als „sittenwidrig überhöht“ einschätzt. Zudem erhielt Schlesingers Vorgängerin eine ganz ähnliche Summe. Der Richter plädiert für Vergleichsverhandlungen der Parteien.
Die vom rbb parallel eingereichte Klage, dass die ehemalige rbb-Intendantin für den finanziellen Millionen-Schaden für den gestoppten Bau des Digitalen Medienhauses haftbar gemacht werden kann, blieb offen. Scheinbar wurde der Antrag nicht konkret genug formuliert.