Nachdem die NRW-Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung für den von der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 beschlossenen neuen Reformstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gestimmt hat, hofft Medienminister Nathanael Liminski auf eine Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten, die gegen die darin vorgesehene Beibehaltung des Rundfunkbeitrags in seiner aktuellen Höhe Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben.
Das Kabinett im NRW-Landtag hat gestern dem von der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2024 beschlossenen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag zugestimmt.
Nach der Kabinettssitzung erklärte Medienminister Nathanael Liminiski: „Was wir nach intensiver Arbeit und öffentlicher Anhörung vereinbart haben, wird die größte Umstrukturierung seit Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Wir sorgen dafür, dass er moderner und schlanker wird. Er muss seinen Auftrag besser und effizienter erfüllen. Das heißt auch, digitaler zu werden. Der Staatsvertrag setzt die entsprechenden Leitplanken, um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dauerhaft zu sichern. Es geht darum, den Nutzer und seinen Bedarf in den Vordergrund zu stellen und nicht die Sender und ihre bisherigen Strukturen. Dazu muss das Budget stärker als bisher in das Angebot fließen.“
Großer Zankapfel in dem von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossenen Vertragswerk ist die Beibehaltung des Rundfunkbeitrags für die Jahre 2025 und 2026 bei monatlich 18,36 Euro; die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte auf Grundlage einer entsprechenden Bedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Erhöhung auf 18,94 Euro vorgeschlagen.
Gegen die letztlich nicht erfolgte Erhöhung zum 1. Januar 2025 hatten ARD und ZDF bereits Mitte November Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz ihre für Oktober anberaumte Entscheidung darüber in den Dezember verschoben hatten. ZDF-Intendant Norbert Himmler hatte seinerzeit betont, dass die Verfassung vorgebe, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „angemessen finanziert“ sein müsse, um ein „Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft“ zu sein. Da die Beitragsempfehlung der KEF von den Ländern nicht umgesetzt werde, bliebe nun keine andere Möglichkeit, als Beschwerde in Karlsruhe einzulegen, so Himmler im November vergangenen Jahres.
Bei einer Pressekonferenz im Anschluss an die gestrige Kabinettssitzung betonte Medienminister Nathanael Liminiski, er hoffe diesbezüglich weiter auf eine Einigung mit den Rundfunkanstalten und auf deren Einsicht. Die Ministerpräsidentenkonferenz habe den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Zuge der Reformdebatte laut Liminski vorgeschlagen, zur Finanzierung ihres Programms in den kommenden beiden Jahren ihre Rücklagen aufzubrauchen.
„Parteiübergreifend sind wir der Ansicht, dass damit die Grundlage der Klage der Sender entfällt“, sagte der NRW-Medienminister gestern und warnte gleichzeitig vor einer Eskalation des Streits: „Wir müssen aufpassen, dass es kein Kräftemessen wird. Wir müssen es als gemeinsame Verantwortung annehmen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so aufzustellen, dass er zukunftsfähig ist.” Auf Dauer könne man sich die Akzeptanz für den Beitrag und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vor Gericht erstreiten, zeigte sich Liminski überzeugt.
Dem Reformstaatsvertrag und dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag müssen alle 16 Bundesländer zustimmen, damit sie inkrafttreten können.