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Ministerpräsidenten: Rundfunkbeitrag wird nicht angehoben

Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin wurde nun endgültig beschlossen, den Rundfunkbeitrag zum neuen Jahr nicht anzuheben. Stattdessen soll der Beitrag zwei Jahre stabil bleiben, bis der neu beschlossene Mechanismus zur Festlegung greift. ARD und ZDF hatten schon im Vorfeld Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

ARD, ZDF und Deutschlandradio
ARD, ZDF und Deutschlandradio (Credit: ARD)

Auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin wurde nun endgültig beschlossen, den Rundfunkbeitrag zum neuen Jahr nicht anzuheben. Stattdessen soll der Beitrag zwei Jahre stabil bleiben, bis der neu beschlossene Mechanismus zur Festlegung greift. ARD und ZDF hatten dagegen schon im Vorfeld Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Im Oktober vertagte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) die Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags der Öffentlich-Rechtlichen noch auf Dezember. Zwischenzeitlich reichten ARD und ZDF deswegen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, um die finanzielle Grundlage für die neue Beitragsperiode ab 2025 zu sichern. Das verstimmte wiederum die Ministerpräsidenten. Bei der letzten MPK-Sitzung in diesem Jahr am heutigen Donnerstag heißt es jetzt, dass aus Sicht der Bundesländer der Rundfunkbeitrag 2025 und 2026 nicht steigen soll.

Nach dem Treffen in Berlin trat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) vor die Mikrofone und bestätigte, dass der Rundfunkbeitrag nicht wie von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen um 58 Cent steigt, sondern vorerst bei 18,36 Euro pro Monat bleiben soll. Das bestätigte wiederum auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). „Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut“, sagte er.

Zumindest haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aber beschlossen, dass es ab 2027 einen neuen Mechanismus für die Gebührenanpassung geben soll, der das Prozedere generell entpolitisieren könnte. Zum neuen Mechanismus heißt es wörtlich: „Dabei soll der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Anpassung des Rundfunkbeitrags künftig unmittelbar in Bestandskraft erwachsen, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspricht.“

„Wir haben heute einen „Staatsvertrag zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages (Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag) beschlossen, der einen Systemwechsel ab 2027 auf der Basis des Rundfunkbeitrages in der Höhe von 18,36 Euro unter Einbeziehung der Sonderrücklage III vorsieht. In der Rücklage sind mehr als eine Milliarde Euro aus Rundfunkbeiträgen hinterlegt. Damit stellen wir sicher, dass aus unserer Sicht eine verfassungsgemäß angemessene Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Jahre 2025/2026 gesichert ist“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD).

ARD und ZDF hatten in weiser Voraussicht dieses Mal keinen Eilantrag für die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gestellt, weil diesem bei dem letzten Veto der Bundesländer auch nicht stattgegeben wurde. Wann Karlsruhe eine Entscheidung zur potenziellen Erhöhung des Rundfunkbeitrags trifft, ist offen.