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Gemeinsame Vergütungsregeln für Regisseure deutschsprachiger Netflixserien


Die jetzt zwischen dem Bundesverband Regie, Netflix und ver.di beschlossenen Gemeinsamen Vergütungsregeln beinhalten erstmals auch Bestimmungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz für das Gewerk Regie.

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BVR-Geschäftsführer Jobst Oetzmann (Credit: Jobst Oetzmann/privat)

Unter der Mitwirkung von ver.di haben der BVR und Netflix ihre seit 2020 andauernde Auseinandersetzung über Gemeinsame Vergütungsregeln beendet. Die jetzt beschlossenen Regelungen für selbständige Regisseurinnen und Regisseure deutschsprachiger Netflixserien haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030 und bauen auf „dem bestehenden Regelungsrahmen auf, den Netflix bereits mit anderen Sozialpartnern vereinbart hat auf“, wie es in einer BVR-Mitteilung heißt. Zuletzt hatte der Deutsche Drehbuchverband (DDV) zu Beginn der Woche den Abschluss von Gemeinsamen Vergütungsregeln mit Netflix bekannt gegeben.

Die für die Regisseurinnen und Regisseure deutschsprachiger Netflixserien beschlossenen Gemeinsamen Vergütungsregeln enthalten neben Mindestvergütungen, erfolgsabhängigen Zahlungen sowie erhöhten Mindestvergütungen und Boni bei Folgestaffeln erstmals auch Regelungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Gewerk Regie.

BVR-Geschäftsführer Jobst Oetzmann erklärte nach Abschluss der Verhandlungen mit Netflix: „Wir freuen uns sehr, dass wir eine Einigung mit Netflix und ver.di erzielen konnten. Wir danken allen Beteiligten herzlich. Dies ist ein guter und wichtiger Schritt für Regisseurinnen und Regisseure in Deutschland.” 

Rachel C. Schumacher, Senior Director, Labour Relations bei Netflix, betont: Netflix steht für hochwertige Produktionen, die nur durch die Zusammenarbeit vieler talentierter Mitwirkender möglich sind. Uns ist wichtig, für alle Beteiligten eine faire und angemessene Vergütung zu bieten. Ich freue mich sehr, dass wir nun auch mit dem Bundesverband Regie zu einer Einigung gekommen sind, die auf dem bestehenden Regelungsrahmen fußt und ihn ergänzt.“ 

ver.di-Justiziar Valentin Döring lobte vor allem die konstruktive Atmosphäre der Gespräche: Wir freuen uns über die in konstruktiven Gesprächen erarbeitete Gemeinsame Vergütungsregel für selbstständige Regieleistungen, die die bestehenden Vereinbarungen für das Filmteam und Cast ergänzt und die der besonderen Rolle und Arbeitsweise von Regisseurinnen und Regisseuren Rechnung trägt.“