Im Oktober hat die Ministerpräsidentenkonferenz keine Entscheidung zur potenziellen Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 1. Januar 2025 getroffen. Jetzt haben ARD und ZDF deswegen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
ARD und ZDF haben am heutigen Dienstag eine Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Hintergrund ist die bislang noch nicht von den Ministerpräsidenten beschlossene Rundfunkbeitragserhöhung um 58 Cent, die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum 1. Januar 2025 empfohlen wurde.
ZDF-Intendant Norbert Himmler kommentiert: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, sagt: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse“.
Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober ist kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten kommunizierten, dass sie im Dezember nochmal darüber abstimmen wollen. Auch wurde ein neues Verfahren zur Umsetzung von Rundfunkbeitragserhöhungen in Aussicht gestellt. Die Öffentlich-Rechtlichen sehen aber jetzt schon keine Möglichkeit mehr für eine fristgerecht Anhebung des Rundfunkbeitrags. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liege bis jetzt auch nicht vor.