Vor zwei Wochen war Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ vom Vorwurf der Billigung einer Straftat freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Vorgehen deutlich.

Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ ist noch nicht aus dem sprichwörtlichen Schneider. Zwar war der Comedian und Satiriker, der sich wegen grenzwertiger Tweets zum Trump-Attentat vor Gericht verantworten musste, vor zwei Wochen freigesprochen worden, doch die zuständige Staatsanwaltschaft kündigte unlängst die Einlegung eines zunächst noch nicht näher bezeichneten Rechtsmittels ein. Sollte es sich um eine Revision handeln, würde das Urteil lediglich auf formelle oder materielle Fehler überprüft, neue Tatsachenfeststellungen (bzw. Beweisaufnahmen) sind in einer Revision nicht vorgesehen.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich nun kritisch zu diesem Vorgehen geäußert. Unter der Überschrift „Satire braucht Freiheit“ ruft er die deutschen Justizbehörden auf, „in Ermittlungen und Rechtsprechung dem Grundrecht der Satirefreiheit Geltung zu verschaffen“. Dabei stößt man sich nicht zuletzt daran, dass sich die Staatsanwaltschaft bereits frühzeitig für ein Rechtsmittel entschloss, ohne sich bereits auf ein konkretes Vorgehen festlegen zu können.
„Dass die Staatsanwaltschaft bereits vor Bekanntgabe der schriftlichen Urteilsbegründung laut über Rechtsmittel nachdenkt, ist mehr ein Beißreflex als ein juristisch wohlbegründetes Vorgehen“, stellt der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster fest.
Der DJV beschränkt seine Stellungnahme aber nicht auf den Fall „El Hotzo“, sondern führt vielmehr aus, dass die Justiz generell „der Freiheit der Satire als Teil der in der Verfassung garantierten Meinungsfreiheit mehr Raum geben“ solle. Tatsächlich hatte das Amtsgericht Tiergarten die Klage überhaupt erst auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin zur Entscheidung angenommen.
„Es ist paradox“, so Beuster, „einerseits herrscht über Postings von El Hotzo und Äußerungen von Jan Böhmermann im Fernsehen große Aufregung. Andererseits bleiben Schmähungen, Beleidigungen und Hasskommentare in den Social Media im Großen und Ganzen folgenlos. Das passt nicht zusammen.“ Die Justiz sei gefordert, sich stärker mit den gesellschaftlichen Auswirkungen öffentlicher Äußerungen auseinanderzusetzen. Das gelte insbesondere für politisch motivierte Posts von Influencern.