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Weitere Stärkung von DFFF und GMPF in trockenen Tüchern


Offiziell bestätigt wurde es seitens der BKM noch nicht, aber die bereits angekündigte Erhöhung der Kappungsgrenzen bei DFFF I und GMPF soll ausverhandelt sein. Sorgen, die vorhandenen Mittel könnten allzu schnell ausgeschöpft sein, versucht man seitens der BKM offenbar gerade auszuräumen.

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Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Credit: J. Konrad Schmidt)

Mit der Erhöhung der Förderquote bei DFFF und GMPF auf 30 Prozent ab 1. Februar hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth noch eine (damals tatsächlich unerwartete) gute Nachricht zur Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes im Bundestag mitgebracht. Und wie bereits seit einiger Zeit bekannt ist (SPOT berichtete), soll eine weitere gute Nachricht folgen – eine, die die BKM dem Vernehmen nach im unmittelbaren Vorfeld der Berlinale-Eröffnung verkünden wollte bzw. will: Auch die Kappungsgrenzen bei DFFF I und GMPF werden angehoben.

Zwar hat das Büro der BKM eine entsprechende Anfrage noch nicht bestätigt, allerdings soll der Plan in trockenen Tüchern sein. Demzufolge wird die Maximalförderung beim DFFF I von bislang vier auf fünf Mio. Euro angehoben werden. Im Raum steht möglicherweise auch eine Angleichung des von den beantragenden Unternehmen mindestens zu tragenden Anteils an den Gesamtherstellungskosten bei internationalen Koproduktionen zwischen DFFF I und DFFF II. Die Kappungsgrenze beim DFFF II bleibt unverändert (bei 25 Mio. Euro).

Beim GMPF wiederum geht man sogar noch einen Schritt weiter. Demnach soll für die über dieses Instrument geförderte TV- und Streaming-Filme die Kappungsgrenze auf fünf Mio. Euro verdoppelt werden – auch bei den besonders kostspieligen High-End-Serien geht es um ganze 100 Prozent nach oben; von aktuell noch zehn auf bis zu 20 Mio. Euro. Noch nicht endgültig klar ist, ob es auch Änderungen bei der Höhe der Mindestherstellungskosten geben wird, diese lagen bislang bei mindestens 30.000 Euro pro Minute; alternativ 1,2 Mio. Euro pro Episode und mindestens 7,2 Mio. Euro pro Staffel, dem Vernehmen nach sollen diese Grenzen aber wohl unverändert bleiben.

Übrigens hat der GMPF zuletzt durchaus noch einen Nachfrageschub erfahren: Laut aktueller Förderliste (Stand Januar) wurden für 2024 knapp 32,5 Mio. Euro an Mitteln bewilligt.

Schon bei einem Termin Anfang Januar hatte es seitens der FFA geheißen, dass bereits kurz nach der Ankündigung der Erhöhung der Fördersätze auf 30 Prozent für erste Projekte die Entscheidung gefallen sei, sie (doch) in Deutschland zu realisieren.

Natürlich steht angesichts der vorläufigen Haushaltsführung die Sorge im Raum, dass die Mittel (grundsätzlich sind die Ausgaben auf 45 Prozent des Haushaltsansatzes begrenzt, das wären kumuliert für DFFF I, II und GMPF rund 60 der 130 Mio. Euro) enorm schnell ausgeschöpft sein könnten – umso mehr im Zuge einer Erhöhung der Kappungsgrenzen. Allerdings soll seitens des BKM-Teams bereits versucht werden, diesbezügliche Sorgen auch unter Verweis auf „Reserven“ aus dem Vorjahr auszuräumen. Ohnehin ist es zumindest nicht per se ausgeschlossen, dass das Finanzministerium Mittel über den 45prozentigen Anteil hinaus freigibt, die gesetzliche Möglichkeit besteht.

Das Notifizierungsverfahren für die Förderrichtlinien soll derzeit noch nicht abgeschlossen sein, gilt aber im Grunde als Formsache.