Zum Jahresbeginn ist in Tschechien ein neues Gesetz in Kraft getreten, mit dem die dortige Förderung für Filmproduktionen gestärkt und auf Serien und Games ausgeweitet wird. Insbesondere werden die Fördersätze bei der dortigen Anreizförderung angehoben. Die Maßnahmen erforderten auch eine Neuaufstellung der Finanzierung, die unter anderem über die Einführung einer Abgabe- und Investitionsverpflichtung für Streamer realisiert wurde.

Der Czech Film Fund war einmal – mit Beginn des neuen Jahres liegt die Filmförderung in Tschechien in den Händen des Czech Audiovisual Fund (CAF). Die parallel zum Inkrafttreten neuer Gesetzgebung erfolgte Umbenennung signalisiert bereits eine der zentralen Änderungen: Die dort angesiedelte Förderung, die weiterhin sowohl selektiv als auch in Form eines automatischen Anreizmodells erfolgen wird, steht künftig auch für die Produktion von Serien und Games offen. Laut Angaben der Institution handelt es sich um die weitreichendste Fortentwicklung des Fonds seit dessen Gründung im Jahr 2013
„Die Novellierung des Audiovisual Acts ist eine unserer wichtigsten Gesetzesinitiativen“, erklärte Martin Baxa, der Kulturminister der Tschechischen Republik. „Nach eineinhalb Jahren harter Arbeit und tiefgreifenden Gesprächen mit den wichtigsten Akteuren im audiovisuellen Sektor haben wir etwas Wunderbares erreicht, das grundlegende Veränderungen mit sich bringen und die aktuelle Realität der audiovisuellen Industrie erheblich verändern wird, indem finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Zukunft bereitgestellt werden. Unser Ziel ist klar: Wir wollen hochwertige tschechische audiovisuelle Inhalte und tschechische Filmschaffende unterstützen und unserer Branche dabei helfen, im Ausland auf sich aufmerksam zu machen.“
Die Änderungen beim Anreizmodell werden dabei in zwei Phasen vollzogen:
• Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde der Fördersatz beim Anreizmodell von 20 auf 25 Prozent angehoben. Animierte und digital produzierte Projekte können sogar von einem Fördersatz von 35 Prozent profitieren, Voraussetzung ist aber, dass für das jeweilige Projekt keine Live-Action-Dreharbeiten in Tschechien stattfinden.
• Die zweite Phase, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, umfasst eine Straffung der Projektregistrierungsprozesse, eine Neukalibrierung der Grenzen für Mindestausgaben und der Laufzeiten in verschiedenen Projektkategorien sowie die Einführung eines Anreizes für Dokumentarserien.
Durch die Bereitstellung konkurrenzfähiger Fördersätze wolle die Regierung ein breiteres Spektrum an Produktionen anziehen und sicherstellen, dass das Land eine tragfähige Wahl für internationale Großprojekte bleibe.
Die Neuaufstellung der Förderung, von der erwartet wird, dass sie zu deutlich höheren Förderaufwendungen als bislang führt, erforderte auch eine Neuaufstellung der Finanzierung des Czech Audiovisual Fund.
Abgaben, die jenen nach dem FFG vergleichbar sind und die auf Kinotickets, Rundfunkwerbung und die Verbreitung von Fernsehsendungen über Kabel oder Satellit erhoben werden, wurden nun mit einem pauschalen Abgabesatz von zwei Prozent versehen, zuvor war die Höhe dieser Abgaben variabel.
Gleichzeitig wurde eine obligatorische Abgabe in Höhe von 3,5 Prozent auf die Einnahmen aller in der Tschechischen Republik tätigen Streaming-Plattformen eingeführt, unabhängig von deren Herkunft. Sie werden verpflichtet sein, zur Unterstützung tschechischer audiovisueller Inhalte beizutragen, indem sie die oben genannte und nun auf sie erstreckte Abgabe sowie eine direkte Investitionsverpflichtung (DIO) kombinieren. Der tschechische Sonderweg: Während eine Mindestabgabepflicht in Höhe von einem Prozent festgelegt wurde, steht die Art der Erbringung des restlichen Anteils im Ermessen der Streamer, ergo können sich daraus unterschiedliche Kombinationen aus Abgabe und DIO ergeben. Angemerkt sei, dass im Rahmen der hierzulande diskutierten Investitionsverpflichtung zuletzt auch geplant war, Abgaben der Streamer an die FFA mit einer Investitionsverpflichtung zu verrechnen, gleiches sollte im Fall der Sender für deren Leistungen (auch) an regionale Förderinstitutionen gelten.
Gemäß dem neuen Gesetz wird der durch parafiskalische Abgaben eingenommene Betrag durch einen Beitrag der Regierung aufgestockt. Im Falle der selektiven Beihilfen entspricht der Beitrag der Regierung dem Gesamtbetrag der Abgaben. Der staatliche Beitrag zu den Produktionsanreizen beläuft sich wiederum auf das Sechsfache des durch parafiskalische Abgaben eingenommenen Betrags.
Nach Angaben des CAF wird sich das Gesamtbudget der Institution konservativen Schätzungen zufolge um 30 Prozent auf jährlich etwa 84 Mio. Euro erhöhen, von den 64 Mio. Euro in die Anreizförderung und 20 Mio. in die selective Förderung fließen würden. Besonders optimistische Prognosen sehen sogar einen Anwachs des Gesamtbudgets um 50 Prozent auf 94 Mio. Euro, von denen dann 72 Mio. Euro in die Anreizförderung gehen würden. Abhängig sei die Entwicklung aber vor allem von den tatsächlichen Beiträgen der Streamer (und deren Verteilung, s.o.).
Die Grundlage für die selektive Förderung des CAF bildet unterdessen ein Rahmen mit vier Kategorien. Dieser soll laut CAF-Geschäftsführerin Helena Bezděk Fraňková „die zunehmende Konvergenz der Mediensektoren und die wachsende Bedeutung des audiovisuellen Erzählens über das Kino hinaus widerspiegeln“. Bislang hatte sich der Czech Film Fund auf die Förderung von Werken für die Kinoauswertung fokussiert. „Die Änderung trägt auch den sich wandelnden Bedürfnissen der globalen audiovisuellen Industrie Rechnung“, so Fraňková. Ein wichtiger Bestandteil der Neuaufstellung sei demnach die Einrichtung spezialisierter Fachräte für jeden Förderbereich, „um sicherzustellen, dass Finanzierungsentscheidungen auf dem erforderlichen Wissen und Fachwissen basieren“:
• Film – Schwerpunkt auf Spiel- und Dokumentarfilmen in Spielfilmlänge sowie Kurz- und Experimentalfilmen, bestehend aus Drehbuchentwicklung, Projektentwicklung und Produktionsunterstützung, einschließlich Unterstützung für minoritäre Koproduktionen.
• Serien – Unterstützung für Drama-, Mini- und Dokumentarserien, sowohl für die Entwicklung von Projekten als auch für die Produktion.
• Animation & Videospiele – Unterstützung für Projekte, die kulturelle und künstlerische Maßstäbe erfüllen und Innovationen in den Bereichen Storytelling, Technologie und Design fördern.
• Infrastruktur – Unterstützung für Vertrieb, Promotion und Festivals sowie für die technische Modernisierung von Produktionsstätten und die Schulung von Arbeitskräften.