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„Superman“-Rechtsstreit vom Tisch


Nachdem eine Klage der Erben von „Superman“-Mitschöpfer Joseph Shuster gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics bezüglich der Rechte an „Superman“ von einem US-Gericht nicht zugelassen wurde, ist der Start von James Gunns „Superman“ im Sommer auch in Territorien wie UK, Irland, Kanada und Australien gesichert.

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James Gunns „Superman“ kann im Sommer auch in UK, Irland, Kanada und Australien starten (Credit: Warner Bros. Discovery)

James Gunns „Superman“ kann auch in Territorien wie UK, Irland, Kanada und Australien wie geplant im Sommer starten. Wie US-Branchenmedien berichteten, hat US-Bezirksrichter Jesse Furman jetzt eine Klage von Warren Peary, Neffe von „Superman“-Mitschöpfer Joseph Shuster, die darauf abzielte, dass Warner Bros. Discovery die Rechte an „Superman“ in den besagten Territorien bereits seit Jahren verloren habe, abgewiesen. Er wies den Berichten zufolge darauf hin, dass die Klage nicht in seinen Zuständigkeitsbereich falle, da die Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen nach dem Recht anderer Länder erhoben worden seien. 

„Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es keine sachliche Zuständigkeit für diesen Fall hat; der Fall muss daher abgewiesen werden. Dementsprechend muss das Gericht nicht auf das alternative Argument der Beklagten eingehen, dass der Fall an einen anderen Bundesdistrikt übertragen werden sollte, und tut dies auch nicht. Darüber hinaus muss der Antrag von Peary auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angesichts der fehlenden Zuständigkeit des Gerichts als gegenstandslos abgewiesen werden und wird es auch“, wird Furman bei „Deadline“ zitiert.

In seiner im Februar eingereichten Klage hatte sich Peary u.a. auf die sogenannte Berner Übereinkunft berufen, einen internationalen Vertrag aus dem Jahr 1886, der Mindeststandards für den Urheberrechtsschutz festlegt. Er argumentierte, dass das Gericht die Gesetze der Länder anwenden muss, in denen seine Rechte an „Superman“  verletzt werden, wie eben UK, Irland, Australien und Kanada, wo eine Übertragung der Urheberrechte nach dort geltendem Recht 25 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.

Das Vorgängerunternehmen von DC hatte sich die Rechte an „Superman“ 1938 von Shuster und seinem Ko-Autor Jerome Siegel für insgesamt 130 Dollar gesichert. 

In der Klageschrift heißt es dazu: „Shuster starb 1992 und Siegel 1996. Von Rechts wegen fielen Shusters ausländische Urheberrechte 2017 in den meisten dieser Gebiete (und 2021 in Kanada) automatisch an seine Erben zurück. Dennoch verwerten die Beklagten ‚Superman‘ in diesen Ländern weiterhin ohne die Genehmigung der Shuster-Erben – einschließlich in Kinofilmen, Fernsehserien und Merchandising-Artikeln – und verstoßen damit direkt gegen die Urheberrechtsgesetze dieser Länder, die dafür die Zustimmung aller gemeinsamen Urheberrechtsinhaber erfordern.“

Nachdem die Klage jetzt abgewiesen wurde, ließ Warner Bros. Discovery nur kurz und knapp miteilen: „Wie wir immer wieder betont haben, kontrolliert DC alle Rechte an ‚Superman‘.“