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„Spielball des Wahlkampfs“: AG Filmfestival zum neuen FFG

Grundsätzliche Zustimmung, aber Kritik im Detail. Als einer der beiden neu in den FFA-Verwaltungsrat einziehenden Verbände beklagt die AG Filmfestival nicht zuletzt die Last-Minute-Änderungen am Gesetzestext. Und fordert über das FFG hinaus weitere Anstrengungen im Sinne der Festivals.

AG Filmfestival Mitglieder x
Vertreterinnen und Vertreter der Gründungsmitglieder bei der Gründung des Verbands AG Filmfestival – Verband der Filmfestivals in Deutschland (Credit: AG Filmfestival- Verband der Filmfestivals in Deutschland)

Das neue Filmförderungsgesetz ist verabschiedet und wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten – die Filmbranche zeigt sich erleichtert. Allerdings nicht gänzlich ohne kritische Stimmen, nicht zuletzt aufgrund der Änderungen in buchstäblich letzter Minute, die der Gesetzestext auf Druck der FDP noch erfuhr. Als einer der beiden Verbände (neben der AG Verleih), die 2025 neu in den FFA-Verwaltungsrat einziehen werden, zeigt sich die AG Filmfestival irritiert – und sieht das FFG an dieser Stelle als „Spielball des Wahlkampfes“.

„Nach der hitzigen und von persönlichen Kränkungen bestimmten Bundestagsdebatte zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers am vergangenen Montag, konnte die nötige Mehrheit für die Abstimmung im Bundestag nur noch erreicht werden, weil in letzter Minute Abstriche von der ursprünglichen Vorlage des gründlich überarbeiteten FFG-Entwurfs getätigt wurden: Die Streichung des neu geplanten Diversitätsbeirates wurde von der FDP als Bedingung zur Zustimmung verlangt und stellt einen nicht nur für die AG Filmfestival nicht nachvollziehbaren Schritt hinter den Standards der Länderförderungen dar.“ Nicht der einzige Kritikpunkt: „Bei den möglichen Ersatzleistungen der Einzahler wurden die Medialeistungen von 12,5 auf 15 Prozent erhöht; das verringert den für alle Produzierenden wichtigen Referenzpunktwert um 15 Prozent.“

Grundsätzlich hebt auch die AG Filmfestival Vorteile des neuen FFG hervor. Die weitgehende Umstellung auf eine Referenzförderung schaffe mehr Transparenz, Planbarkeit und Effizienz. Zudem sei die Erweiterung des Verwaltungsrates eine wichtige Entscheidung – nicht zuletzt in dem Sinne das die beiden neu aufgenommenen Verbände solche seien, die den „wichtigen Aspekt der Präsentation und Auswertung von Kinofilmen“ vertreten: „Die AG Filmfestival betont seit ihrer Gründung 2019, dass das generelle Verhältnis zwischen Produktion- und Rezeptionsförderung noch unzureichend ausbalanciert ist. Der kulturelle Auftrag, der mit der Förderung einer Filmproduktion begründet wird, ist für den Festivalverband erst erfüllt, wenn diese Filme vom Publikum gesehen werden können. Das Kino als Kultur- und Abspielort von gesellschaftsrelevanter Filmkultur ist ein zentraler Faktor für die Präsenz, die Vermittlung und den Diskurs auch über demokratische Grundwerte. Die Filmfestivals sind bundesweit dafür ein wichtiger Garant.“

Während nun das neue FFG Realität wird, ist an der oftmals unerwähnten vierten Säule der Reform, der selektiven kulturellen Filmförderung der BKM, noch zu arbeiten. Hier beruft sich die AG Filmfestival nicht zuletzt auf eine Stellungnahme des Bundesrates aus dem Juli, in der dieser feststellte, eine Reform „im Sinne einer breiter aufgestellten, Kriterien-geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM“ für erforderlich zu halten. Die AG Filmfestival fordert eine kriterienbasierte kulturelle Förderung und damit verbunden die Umsetzung der bereits zugesagten bundesweiten Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und Auswertung zu ermitteln und weitere Potentiale und geografische Fehlstellen zu erkennen. „Die ausreichende Unterstützung für die Präsenz von Filmkultur im Kino und auf Festivals muss bei den weiteren Reformbemühungen der deutschen Filmförderung ins Zentrum rücken“, so der Verband.