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Rechtsstreit um „Superman“

Die Erben des „Superman“-Schöpfers Joseph Shuster haben Klage gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics eingereicht, die den im Juli geplanten Kinostart von James Gunns „Superman“ in Territorien wie UK, Irland, Kanada und Australien gefährden könnte.

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James Gunns „Superman“ startet in Deutschland am 10. Juli (Credit: Screenshot Warner Bros.)

Eine Klage der Erben von „Superman“-Schöpfer Joseph Shuster gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics könnte den für Juli geplanten Start von James Gunns „Superman“ in Territorien wie etwa UK, Irland, Kanada und Australien gefährden. 

Wie US-Branchenmedien berichten, sind die „Superman“-Rechte in diesen Ländern Gegenstand der Klage. 

Diese hatte sich das Vorgängerunternehmen von DC im Jahr 1938 von Shuster und seinem Ko-Autor Jerome Siegel für insgesamt 130 Dollar gesichert. In den genannten Ländern erlischt eine derartige Übertragung der Urheberrechte nach dort geltendem Recht 25 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

„Shuster starb 1992 und Siegel 1996. Von Rechts wegen fielen Shusters ausländische Urheberrechte 2017 in den meisten dieser Gebiete (und 2021 in Kanada) automatisch an seine Erben zurück. Dennoch verwerten die Beklagten ‚Superman‘ in diesen Ländern weiterhin ohne die Genehmigung der Shuster-Erben – einschließlich in Kinofilmen, Fernsehserien und Merchandising-Artikeln – und verstoßen damit direkt gegen die Urheberrechtsgesetze dieser Länder, die dafür die Zustimmung aller gemeinsamen Urheberrechtsinhaber erfordern“, zitieren US-Branchenmedien aus der Klageschrift. Dieser automatische Rechterückfall an die Shusters Erben sei laut deren Anwalt Marc Toberoff nie verhandelt worden.

„Wir wiedersprechen dem Inhalt der Klage grundsätzlich und werden unsere Rechte mit Nachdruck verteidigen“, wird ein Sprecher von Warner Bros. Discovery in US-Branchenmedien zitiert.

Der Streit um die „Superman“-Rechte schwelt indes schon länger. Dem Vernehmen nach soll Shusters Witwe Warner nach dessen Tod im Jahr 1992 um finanzielle Unterstützung gebeten im Gegenzug zugesagt haben, die „Superman“-Rechte nicht zurückverfolgen zu wollen. Auch mit Siegels Familie soll das Studio eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, heißt es. 2001 tauchte Toberoff auf, gab sich als Experte für einen Teil des Urheberrechts aus, das es den Erben erlaubte, Urheberrechtsverträge Jahrzehnte nach der Unterzeichnung zu kündigen. Seitdem strengte er einige erfolglose Urheberrechtsklagen gegen Warner und DC an. DC klagte 2010 seinerseits gegen Toberoff und warf ihm vor unrechtmäßig mit den Erben der „Superman“-Schöpfer zusammenzuarbeiten, um die Kontrolle über die Rechte zu erlangen; der Klage wurde letztlich stattgegeben.

Sollte die aktuelle Klage der Shuster-Erben gegen Warner Bros. und DC Erfolg haben, könnte das nach Einschätzung von US-Branchenmedien nicht nur Auswirkungen auf den „Superman“-Start in den betroffenen Ländern im Juli, sondern auch weitreichendere Folgen haben.

So befindet sich der Todestag „Star Trek“-Schöpfers Gene Roddenberry im Jahr 1991 weit außerhalb des 25-Jahres-Fensters und Paramount könnte ggf. gezwungen sein, die Rechte nachzuverhandeln. Ebenso Disney für „Planet der Affen“, dessen Schöpfer Pierre Boulle 1994 verstorben ist, und Universal für „Die Bourne Identität“; der Todestag von deren Schöpfer Robert Ludlum jährt sich im März 2026 zum 25. Mal.