Die FFA startet mit einem neuen digitalen Antragssystem in das kommende Förderjahr. Voraussetzung für die Nutzung des Serviceportals ist eine (neue) Registrierung, deren frühzeitige Vornahme die FFA ausdrücklich empfiehlt. Denn eine Antragstellung nach dem aktuell gültigen FFG ist in einigen Bereichen bereits möglich.

Als „wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer serviceorientierten FFA“ beschreibt Vorstand Peter Dinges ein jetzt gestartetes, neues digitales Serviceportal der FFA, mit dem diese in das neue Förderjahr geht. Die Nutzung des digitalen Antragssystems ist erst nach erfolgter (Neu-)Registrierung möglich, die die FFA ausdrücklich empfiehlt, zeitnah vorzunehmen. Dies umso mehr, als eine Antragstellung nach dem aktuell gültigen FFG in einigen Bereichen bereits möglich ist, z. B. bei Referenzförderung und Sperrfristverkürzung.
„Wir freuen uns sehr, in Kürze eine vollständig digitale und damit papierlose und unbürokratische Antragstellung und -bearbeitung anbieten zu können“, so Peter Dinges weiter. „Der Start unseres Serviceportals ist neben den anstehenden internen Veränderungen und Herausforderungen bei der Reform der Filmförderung auf Bundesebene eines der wichtigsten Projekte für unser Haus. Unabhängig vom weiteren Verlauf der Ereignisse ist das Portal ab sofort für Registrierungen freigeschaltet. Die FFA ist fit für die digitale Förderzukunft!“
Das FFA-Serviceportal: Erste Schritte und das Wichtigste auf einen Blick
Aktuelle Fördernehmer:innen sowie künftige Antragsteller:innen bzw. Unternehmen müssen sich zur Nutzung des Serviceportals (portal.ffa.de/start) neu registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Detaillierte Informationen zur Registrierung sind hier zu finden.
Die Prüfung der Stammdaten und die Freischaltung eines Accounts bei der FFA kann einige Tage in Anspruch nehmen. Ein Antrag auf Förderung nach dem bestehenden FFG ist dann für folgende Bereiche möglich:
• Zuerkennung Referenzmittel für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
• Verwendung Referenzmittel für Vorkosten
• Verwendung Referenzmittel für Minimumgarantien
• Verwendung Referenzmittel für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (Produktion, Verleih)
• Sperrfristverkürzung
• Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Bereits eingereichte Förderanträge und sonstige Anträge sowie laufende Verwaltungsverfahren der freigeschalteten Antragsteller:innen werden von der FFA stufenweise in das neue Portal übertragen. Auch das Nachreichen von Informationen und Unterlagen, die Abfrage des Bearbeitungsstatus oder die Beantragung von Fristverlängerungen erfolgen zukünftig über das neue Tool. Die FFA wird künftig alle Bewilligungsbescheide über das Serviceportal versenden.