Noch sind es nur Worte – aber die MPA hat gegenüber OpenAI klar gemacht, dass man dort „unverzügliche und entschiedene Schritte“ gegen Urheberrechtsverletzungen zu ergreifen hat. Stein des Anstoßes ist der Text-zu-Video-Generator Sora 2. OpenAI selbst kündigt Anpassungen an – verweist aber auch auf positive Reaktionen von Rechteinhabern gegenüber dem damit erstellten Nutzercontent. Zudem stellt man Umsatzbeteiligungen in Aussicht.

Ob es zutrifft, dass MPA-Chef Charles Rivkin sich normalerweise ausgesprochen diplomatisch äußert, wie es der Hollywood Reporter schreibt, sei einmal dahingestellt – zumindest dann, wenn es um organisierte Filmpiraterie geht, hat er es (unter anderem bei der diesjährigen CinemaCon) eigentlich nie an angemessen scharfen Worten fehlen lassen. Anders mag dies bislang bei der Kommunikation in Sachen KI gewesen sein – was durchaus nicht verwundert, da eine gewisse politische und wirtschaftliche Zwickmühle dort nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Gegenüber OpenAI wurde Rivkin jetzt aber ausgesprochen deutlich – und Stein des Anstoßes ist Sora 2, die jüngste Version eines Text-zu-Video-Generators, die Ende September als App verfügbar gemacht wurde, zu der der Zugang bislang (nur) auf Einladung erfolgt. Denn auch wenn die Verbreitung von Sora 2 dementsprechend noch begrenzt ist, riefen die damit erzeugten Clips die MPA auf den Plan; bestehen sie doch nicht zuletzt aus Content, der offenkundig geschützte Werke und Charaktere der MPA-Mitglieder repliziert. Mit einfachen Prompts können Nutzer an bekannte Filme und Serien angelehnte Clips produzieren, die über die App mit Freunden geteilt werden können – was (sicherlich nicht nur) nach Ansicht der MPA massiv in die jeweiligen Urheberrechte eingreift.
„Seit der Veröffentlichung von Sora 2 haben sich Videos, die die Filme, Shows und Charaktere unserer Mitglieder verletzen, auf dem Dienst von OpenAI und in den sozialen Medien stark verbreitet“, stellt Rivkin. „OpenAI hat zwar klargestellt, dass es den Rechteinhabern ‚bald‘ mehr Kontrolle über die Charaktergenerierung geben wird, aber sie müssen anerkennen, dass es weiterhin in ihrer Verantwortung liegt – und nicht in der der Rechteinhaber – Verstöße zu verhindern. OpenAI muss unverzüglich entschiedene Maßnahmen ergreifen, um dieses Problem zu beheben. Das etablierte Urheberrecht schützt die Rechte der Urheber und findet auch hier Anwendung.“
Rivkins Statement kommt ganz offensichtlich, nachdem es bereits hinter den Kulissen Gespräche über Sora 2, die aktuelle Opt-Out-Lösung und den Umgang mit dem nutzergenerierten Content gab. Denn er bezieht sich auf eine Stellungnahme von OpenAI-CEO Sam Altman (hier im englischsprachigen Original) von Anfang des Monats, in der dieser auf entsprechende Kritik reagiert und in der es unter anderem wörtlich heißt:
„Zunächst werden wir den Rechteinhabern eine detailliertere Kontrolle über die Erstellung von Charakteren geben, ähnlich wie beim Opt-In-Modell, jedoch mit zusätzlichen Möglichkeiten“, so Altman – der aber ein weniger grundsätzliches Problem zu sehen scheint, als es die MPA den Worten von Rivkin nach tut. Vor allem verweist er darauf, dass die angeprangerten Inhalte auch im Interesse der Rechteinhaber seien. So stellt Altman fest:
„Wir hören von vielen Rechteinhabern, die von dieser neuen Art der ‚interaktiven Fan-Fiction‘ sehr begeistert sind und glauben, dass diese neue Art der Interaktion ihnen einen großen Mehrwert bringen wird, aber dennoch die Möglichkeit haben möchten, festzulegen, wie ihre Charaktere verwendet werden dürfen (bis hin zu ‚gar nicht‘). Wir gehen davon aus, dass verschiedene Personen sehr unterschiedliche Ansätze ausprobieren und herausfinden werden, was für sie funktioniert. Wir möchten jedoch für alle denselben Standard anwenden und die Rechteinhaber entscheiden lassen, wie sie vorgehen möchten (unser Ziel ist es natürlich, das Angebot so attraktiv zu gestalten, dass viele Menschen davon Gebrauch machen möchten). Es kann einige Grenzfälle geben, in denen Charaktere generiert werden, die nicht generiert werden sollten, und es wird einige Iterationen erfordern, bis es wie gewünscht funktioniert.“ (Was aus Sicht eines Urhebers schon eine erstaunliche Einstellung zur Verletzung von Rechten ist. Erst mal machen und dann sehen, wie man es graduell eingrenzen kann?; Anm.d.Red.)
Auch auf die Monetarisierung kommt Altman zu sprechen. So führt er aus: „Zum anderen müssen wir irgendwie Geld für die Videogenerierung verdienen. Die Nutzer generieren viel mehr als wir erwartet hatten, und viele Videos werden für ein sehr kleines Publikum erstellt. Wir werden versuchen, einen Teil dieser Einnahmen mit den Rechteinhabern zu teilen, die möchten, dass ihre Charaktere von den Nutzern generiert werden. Das genaue Modell muss noch durch Ausprobieren ermittelt werden, aber wir planen, sehr bald damit zu beginnen. Wir hoffen, dass die neue Art der Interaktion noch wertvoller ist als die Umsatzbeteiligung, aber natürlich möchten wir, dass beides wertvoll ist.“
Wie der Hollywood Reporter berichtet, soll die Talentagentur WME bereits im Namen aller von ihr vertretenen Kreativen gegenüber OpenAI erklärt haben, dass diese kollektiv und unabhängig von (weiteren) Schritten der Studios die Opt-Out-Option gewählt haben, sich also dagegen entschieden haben, dass ihr Abbild für KI-generierte Sequenzen genutzt wird.
Bereits im Juni hatten Disney und Universal rechtliche Schritte gegen das KI-Unternehmen Midjourney ergriffen, Warner war im September mit einer Klage nachgezogen.