In einem Brief an Staatssekretär Björn Böhning macht sich Kinobetreiber Martin Turowski für die Idee stark, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kulturelle Zuwendungen in Höhe von 20 bis 40 Euro pro Monat gewähren können, auf die keine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Turowski sieht darin eine Art privatwirtschaftlich getragenen „KulturPass“ – positives Feedback kam bereits von BKM Wolfram Weimer.

Wie es mit dem KulturPass weitergeht, ist aktuell offen. Zumindest im Haushaltsentwurf sind keine Mittel hinterlegt, derzeit sieht es eher nicht nach einer Verlängerung aus. Ganz unabhängig davon hat Martin Turowski, Betreiber des Burgtheaters Ratzeburg, eine interessante Idee entwickelt, die er in einem ersten Gespräch auch schon kurz mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, sowie mit dem neuen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer besprochen hat.
Ihm schwebt ein monatlicher Freibetrag im Bereich von 20 bis 40 Euro vor, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als monatliche kulturelle Zuwendungen gewähren können, ohne dass darauf Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen – unabhängig vom bisherigen allgemeinen Sachbezugsfreibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat. Turowski sieht in seinem Konzept das Potenzial einer Stärkung der Teilhabe am kulturellen Leben. Wie wichtig diese ist, war nicht zuletzt Tenor der Rede von Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda beim gestrigen Fest der Produktionsallianz. Gerade die Reaktion von BKM Wolfram Weimer sei ausgesprochen positiv gewesen; wörtlich habe er gesagt: „Der BKM unterstützt dieses Anliegen und spricht sich klar dafür aus.“
Turowski hat sein Anliegen nun noch einmal in einem Brief an Staatssekretär Björn Böhning übermittelt, Sie lesen ihn hier im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Böhning,
herzlichen Dank für das persönliche Gespräch, in dem ich Ihnen mein Anliegen vorstellen konnte, die kulturelle Teilhabe in unserer Gesellschaft nachhaltig zu stärken. Ich schlage vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kulturelle Zuwendungen in Form eines monatlichen Freibetrags von 20 bis 40 Euro gewähren, ohne dass hierfür Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Diese steuerliche Entlastung erhöht die Bereitschaft vieler Unternehmen, kulturelle Angebote für ihre Belegschaft zu fördern, und stärkt so das privatwirtschaftliche Engagement im Kulturbereich nachhaltig. Die Erfahrung zeigt: Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden gerne zusätzliche Leistungen an, schrecken jedoch häufig vor den damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen zurück. Ein solcher Freibetrag schafft gezielt Anreize und macht Kulturangebote für breite Bevölkerungsschichten zugänglich – vergleichbar mit einem privatwirtschaftlich getragenen KulturPass, der somit der gesamten Bevölkerung offensteht. Gleichzeitig profitiert auch die Kulturbranche selbst spürbar davon.
Ich betone ausdrücklich, dass dieser Freibetrag der Förderung der kulturellen Teilhabe dient und unabhängig vom bestehenden allgemeinen Sachbezugsfreibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat zu sehen ist. Während der 50-Euro-Freibetrag für eine Vielzahl von Sachleistungen – etwa Gutscheine, Tankkarten oder andere geldwerte Vorteile – genutzt werden kann, stärkt ein separater Freibetrag für kulturelle Leistungen gezielt die Teilhabe am kulturellen Leben. Damit entsteht ein spezifischer gesellschaftlicher Mehrwert, denn die Förderung von Kultur unterscheidet sich in Wirkung und Zielsetzung grundlegend von anderen Sachzuwendungen. Die klare Zweckbindung auf kulturelle Angebote setzt einen zusätzlichen Anreiz, der über die bestehenden Möglichkeiten hinausgeht und einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und gesellschaftlichen Integration leistet.
Die Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft ist immens. Kulturelle Teilhabe fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt, inspiriert zu Kreativität und Innovation und bildet einen unverzichtbaren Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Herausforderungen baut Kultur Brücken, fördert den Dialog und stärkt gemeinsame Werte. Eine stärkere Unterstützung kultureller Angebote durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhöht die Attraktivität des Standorts Deutschland und leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes.
In zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verbänden habe ich bereits sehr positives Feedback zu diesem Vorschlag erhalten. Besonders beeindruckt hat mich die Reaktion des Staatsministers für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimar, der sich in unserem Austausch äußerst begeistert zeigte und die Initiative ausdrücklich unterstützte. Er betonte, wie wichtig ein solches Instrument für die Stärkung der kulturellen Teilhabe ist, und sagte wörtlich: „Der BKM unterstützt dieses Anliegen und spricht sich klar dafür aus.“ Seine positive Resonanz unterstreicht die Relevanz und das Potenzial dieses Vorschlags für unsere Gesellschaft.
Ich freue mich sehr darauf, diesen Vorschlag gemeinsam mit Ihnen im Haus weiter voranzubringen und auf den Weg zu bringen.
Mit herzlichen Grüßen aus Ratzeburg,
Martin Turowski