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Manfred Lehmann erstreitet Schadenersatz wegen KI-Stimmimitat


Es ist eine womöglich wegweisende Entscheidung zum Schutz von Sprecherinnen und Sprechern, die das Landgericht Berlin II Ende August getroffen hat: Der vielleicht bekannteste Synchronsprecher Deutschlands konnte sich dort mit einer Schadenersatzklage gegen einen YouTuber durchsetzen, der in zwei Videos eine von einem KI-Tool erstellte Stimme benutzt hatte, die der seinen zum Verwechseln ähnlich war.

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Käuflicher Erwerb einer KI-Software garantiert nicht für die Rechtmäßigkeit einer Nutzung der von ihr produzierten Ergebnisse (Credit: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)

„Yippikaye Schweinebacke!“ Die Anzahl der Filmfans, die mit diesem Zitat nicht augenblicklich eine Filmszene verbinden, dürfte sich im niedrigsten einstelligen Prozentbereich bewegen. Zumal die Stimme dahinter ikonisch ist – denn Manfred Lehmann lieh sie nicht nur Bruce Willis, sondern auch Schauspielern wie Kurt Russell, Gerard Depardieu oder Dolph Lundgren, zudem spielte er selbst in etlichen Filmen und Serien, sprach Hörbücher und Werbetexte ein.

Dass eine KI sich just dieser Stimme bedient, um auf verlangen etwas „Heldenhaftes“ auszuspucken? Naheliegend. Umso wichtiger ist eine Entscheidung, die das Landgericht Berlin II Ende August traf: Auch in Form einer (zum Verwechseln ähnlichen) KI-Nachahmung ist die Stimme geschützt. Manfred Lehmann setzte sich mit einer Klage gegen einen (tendenziell rechts gerichteten) YouTube-Kanal durch, der ein solches Imitat in zwei angeblich satirischen Videos genutzt hatte, in denen gleichzeitig ein Webshop beworben wurde. Wie nahe das Imitat der echten Stimme kam, wurde nicht zuletzt dadurch deutlich, dass sich diverse Kommentare unter den Videos damit beschäftigten.

Das Gericht sah einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und verurteilte den Betreiber des Kanals zur Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr von insgesamt 4.000 Euro sowie zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten. Lehmann hatte die Nutzung zuvor abmahnen lassen und dabei Unterlassung sowie Ersatz der Anwaltskosten gefordert. Zwar gab der YouTuber eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch eine Zahlung – woraufhin die Sache vor Gericht ging, dann auch inklusive der Forderung nach 2.000 Euro Lizenzhonorar pro Clip.

Was dem YouTuber vor Gericht übrigens nicht half, war der Einwand, dass er die KI-Software bezahlt habe und damit von einer rechtmäßigen Nutzung der Stimme habe ausgehen dürfen. Ansonsten sei auf das ausgesprochen lesenswerte Urteil verwiesen, das Sie unter diesem Link im Volltext finden.