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„Gute Voraussetzung für weitere Reformschritte“

„Eine zentrale Säule der Förderreform, die dringend benötigt werde“, trete mit dem neuen FFG am 1. Januar in Kraft, so FFA-Vorstand Peter Dinges. Für sein Haus erweitert sich damit das Förderportfolio deutlich.

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FFA-Vorstand Peter Dinges (Credit: Kay Herschelmann/FFA)

Worauf sich die FFA seit vielen Monaten intensiv vorbereitet hat, wird zum 1. Januar Realität: Mit der Verabschiedung des novellierten FFG erweitert sich das Förderportfolio der Filmförderungsanstalt FFA. Ab Jahresbeginn integriert sie die bisherige kulturelle Filmförderung der BKM in ihren Zuständigkeitsbereich und verantwortet damit alle Filmförderungsprogramme auf Bundesebene: die Filmförderung nach dem novellierten FFG, die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes, den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF.

„Ich freue mich, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das novellierte Filmförderungsgesetz beschlossen haben. Damit tritt eine zentrale Säule der Filmreform in Kraft, die von der Filmwirtschaft dringend benötigt wird“, sagt Peter Dinges, Vorstand der FFA. „Die Bündelung der Bundesfilmförderung unter dem Dach der FFA, schnellere und transparentere Förderverfahren und eine Stärkung der Selbstverwaltung der FFA sind eine gute Voraussetzung dafür, dass Filmwirtschaft und Politik gemeinsam nun auch die weiteren notwendigen Reformschritte, insbesondere auch die Etablierung eines international wettbewerbsfähigen Anreizmodells, rasch angehen können. Die modernisierte FFA steht bereit, dies nach Kräften zu unterstützen.“

Zu den einzelnen Bereichen fasst die FFA zusammen:

Filmförderungsgesetz (FFG 2025)

• Mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes am 1. Januar 2025 wird die abgabefinanzierte FFA-Film- und -Verleihförderung weitgehend nach dem Referenzprinzip vergeben: Ein Film sammelt nach bestimmten Kriterien Referenzpunkte, für deren Wert Fördergelder zunächst zuerkannt und dann verwendet werden können. Als Neuerung des FFG 2025 werden künftig auch Drehbuchautor*innen und Regisseur*innen an Referenzmitteln beteiligt.

• Für die Kinoförderung legt die FFA das Verfahren durch eine Richtlinie fest, über Förderungen durch den Minoritären Koproduktionsfonds, nach dem deutsch-französischen Filmabkommen und durch das Förderprogramm Filmerbe entscheiden weiterhin Kommissionen.

Jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes

•Zudem werden alle Filmförderprogramme der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) künftig bei der FFA gebündelt. Ab dem kommenden Jahr führt sie die komplette jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes von Antragstellung bis Verwendungsnachweis in eigener Verantwortung durch.

•Zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes gehören Entwicklungsförderung, Produktionsförderung für Spiel-, Dokumentar-, Kinder- und Kurzfilme sowie Verleihförderung.

Anreizförderung des Bundes

•Die Anreizförderung durch den Deutschen Filmförderfonds DFFF und den German Motion Picture Fund GMPF bleibt im Jahr 2025 bestehen. Zum 1. Februar wird die Förderquote einheitlich auf 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten angehoben.

Dazu Peter Dinges: „Die Erhöhung der Förderquote bei DFFF und GMPF ist eine gute Nachricht für die deutschen Filmschaffenden. Bis zur Einführung eines echten Zulagengesetzes hilft sie dabei, dass der Filmstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb um die besten Bedingungen für Filmproduktionen besser mithalten kann.