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Filmland MV: „Ersatzloses Auslaufen des FFG zum Jahresende ist keine Option“

Filmland MV fordert aktuell eine Beschlussfassung über ein neues Filmförderungsgesetz noch in diesem Jahr oder zumindest eine Verlängerung des bisherigen über den 31. Dezember 2024 hinaus. Ein ersatzloses Auslaufen zum Jahresende sei keine Option.

Fabian Liebenow
Fabian Liebenow, Stragegische Kinoplanung bei der Filmland MV (Credit: Filmland MV)

Um Planungssicherheit für die Kinos zu schaffen, fordert Filmland MV aktuell eine Beschlussfassung über die Novellierung des Filmförderungsgesetzes noch in diesem Jahr, damit es planmäßig zum 1. Januar 2025 inkrafttreten kann, oder zumindest eine übergangsweise Verlängerung des aktuellen Filmförderungsgesetzes über den 31. Dezember 2024 hinaus. Anderenfalls, so heißt es in einer Mitteilung, drohen beispielsweise Förderungen für Modernisierungen, aber auch für das Abspiel von deutschen und europäischen Filmen und medienpädagogische Arbeit ab 2025 zu entfallen.

Darüber hinaus fordert Filmland MV die zeitnahe Vorstellung eines angekündigten Konzepts, wie die mit der Novellierung des Filmförderungsgesetzes wegfallende Referenzförderung für das Abspiel von deutschen und europäischen Filmen aus dem Haushalt der BKM kompensiert werden könne, und macht sich für eine Verlängerung des Zukunftsprogramms Kino stark, das seit 2020 vor allem Kinos im ländlichen Raum notwendige Investitionen ermöglicht habe, die sich sonst nicht hätten stemmen können. Durch das Ende der Ampelkoalition vor dem Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag sei klar, dass es zu keiner Verlängerung des Programms kommen werde, so das Filmland MV in seiner Stellungnahme.

Fabian Liebenow, Stragegische Kinoplanung bei der Filmland MV, erklärt: „In der aktuellen verfahrenen Situation fordern wir entweder eine Verabschiedung des novellierten Filmförderungsgesetzes oder zumindest eine Verlängerung des alten, um die filmpolitische Diskussion im nächsten Jahr weiterführen zu können. Keine Option ist ein ersatzloses Auslaufen des FFGs zum Jahresende.“