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FFA betont kurzfristige Antragsmöglichkeit für Medialeistungen


In einem aktuellen Hinweis auf ihrer Website hebt die FFA erneut hervor, dass nach dem neuen FFG keine Projektverleihförderung mehr gewährt werden kann – dass aber weiterhin Medialeistungen beantragt werden können. Aktuell läuft eine Einreichfrist bis 14. Mai.

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Was kann die deutsche Filmbranche von der neuen Förderkonstellation erwarten? Die FFA gab im Rahmen einer Pressekonferenz Auskunft. (Credit: The SPOT media & film)

Im Zuge der Umstellung der Fördersystematik nach der FFG-Novellierung wartet die FFA weiterhin regelmäßig mit wichtigen Hinweisen zur jetzt geltenden Förderpraxis auf. Der jüngste betrifft die Verleihförderung. 

So weist man nun noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Filmförderungsgesetz 2025 nicht mehr möglich ist, einen Antrag auf Projektverleihförderung zu stellen.

Regelmäßig tätige Verleihunternehmen mit programmfüllenden deutschen Filmen können, so die FFA weiter, aber weiterhin Medialeistungen beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass der Kinostart des Films frühestens zwei Wochen nach dem von der FFA festgesetzten Termin der Fördersitzung erfolgt.

Dieser stand zuletzt zwar noch nicht abschließend fest, die Sitzung soll aber voraussichtlich in der ersten Juniwoche stattfinden. Das Ende der aktuellen Einreichfrist wurde jedenfalls bereits festgelegt, es ist der 14. Mai.