Mit einer neuen Datenbank unter dem Namen OPUS gibt die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle einen Überblick über nationale Regeln zur Promotion europäischer Werke – insbesondere in Umsetzung der AVMD-Richtlinie.

Bekanntermaßen enthält das europäische Medienrecht bestimmte Maßnahmen zur Förderung von in der EU produzierten Filmen, Serien und Fernsehprogrammen, niedergelegt in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die spezielle Artikel – Artikel 13, 16 und 17 – zur Förderung europäischer und unabhängiger Werke enthält. Die Vorschriften bieten einen Rahmen, der in den einzelnen Mitgliedsstaaten in unterschiedlichem Umfang ausgeschöpft wurde, auch Länder außerhalb der EU haben Vorschriften in ihr nationales Medienrecht aufgenommen, um die Promotion europäischer Werke zu stärken.
Mit der kostenlos zugänglichen Datenbank OPUS hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle nun ein Tool zur Verfügung gestellt, anhand dessen sich die jeweiligen Maßnahmen recherchieren lassen. Konkret soll die Datenbank Auskunft zu folgenden Fragen geben:
• Wie wird jeder Artikel der AVMD-Richtlinie in jedem Land angewendet?
• Welche Quoten gelten in den einzelnen Ländern für VOD- und lineare Dienste?
• Wo lässt sich der Wortlaut der nationalen Rechtsvorschriften zu den einzelnen Artikeln finden?
Die OPUS-Datenbank umfasst alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. OPUS enthält auch Links zu den einzelnen nationalen Rechtsvorschriften in der Sprache des jeweiligen Landes.