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Erster Tarifabschluss zum Umgang mit KI vorgestellt


Die Produktionsallianz, BFFS und ver.di haben sich in einer wegweisenden Vereinbarung erstmals auf verbindliche Regeln zum Umgang mit generativer KI im Rahmen von Filmproduktionen geeinigt. Der KI-Tarifvertrag, der am 1. März als Ergänzung zum Manteltarifvertrag in Kraft tritt, wurde nun der Öffentlichkeit präsentiert.

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So stellt sich ein KI-Bildgenerator Tarifverhandlungen vor (KI-generiertes Bild/Microsoft Image Creator)

Noch bevor sich die deutsche Filmbranche in den Trubel der Berlinale stürzt, können die Produktionsallianz, die Schauspielgewerkschaft BFFS und ver.di einen weiteren Durchbruch in Sachen Sozialpartnerschaft vermelden. Nachdem Mitte Oktober bekannt gegeben worden war, dass sich die Tarifparteien auf Neuabschlüsse des TV FFS sowie des Schauspieltarifvertrages, eine tarifliche Einigung zur betrieblichen Altersversorgung und eine zu Nachwuchsfilmen geeinigt hatten, wurde nun auch die Einigung in Sachen KI-Tarifvertrag offiziell verkündet und das entsprechende Tarifwerk vorgestellt.

Die Tarifregelung zum Einsatz generativer KI tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2026. Sie soll halbjährlich evaluiert werden, um mit der rasanten KI-Entwicklung in der Filmbranche Schritt halten zu können. Als erste tarifvertragliche Regelung für den Einsatz generativer KI in der deutschen Filmbranche gewährleistet die Regelung nach Worten der Produktionsallianz „einen technologieoffenen Interessenausgleich und sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft“. Laut BFFS werden die Gewerkschaften „diesen Abschluss als Grundlage für den Einsatz generativer KI auch für die Beschäftigung und die Arbeit der weiteren Filmgewerke ansetzen“.

Die Tarifregelung betrifft laut BFFS den Einsatz generativer KI, einer Unterform der Künstlichen Intelligenz, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologie-Anwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nach Angaben des BFFS nicht darunter.

Weiter heißt es von dessen Seite: „Der erreichte Tarifabschluss betrifft zunächst die schauspielerische Darbietung, also wenn schauspielerische Arbeit mittels generativer KI bearbeitet, umgestaltet oder durch den Einsatz sogenannter Replikate, also digitaler Nachbildungen der Schauspieler:innen, ersetzt wird. Regelungen zu Einwilligung und Vergütung sollen künftig sicherstellen, dass nicht über den Kopf der Schauspieler:innen hinweg  mit ihren digitalen Nachbildungen gearbeitet wird.“