Nach dem Politbeben vom Mittwoch steht aktuell noch nicht einmal fest, wie es mit dem Filmförderungsgesetz weitergeht. Dass ein solches über den 31. Dezember hinaus gelten muss, ist (natürlich) unerlässlich, wie die SPIO in einer Stellungnahme betont. In der auch die dringliche Absicherung bereits im Haushaltsentwurf verankerter Maßnahmen angemahnt wird.
Das neue Filmförderungsgesetz hatte erst wenige Stunden zuvor den Kulturausschuss passiert, als die Nachricht vom Ende der Koalition kam. Wie es nun weitergeht? Das ist offen – und die SPIO verlor keine Zeit, um klarzustellen, was nun unbedingt geschehen muss, um massiven Schaden von der deutschen Filmwirtschaft abzuwenden. Das Statement im Wortlaut:
„Die deutsche Filmwirtschaft steht vor weichenstellenden Herausforderungen. Eine nachhaltige Förderung ist von zentraler Bedeutung, um die kulturelle Vielfalt und Innovationskraft des deutschen Films zu sichern. Die aktuelle Haushaltslage und die politische Übergangsphase erfordern es, dass die Filmwirtschaft auch in Zukunft auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage vertrauen kann. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass die Gültigkeit des Filmfördergesetzes (FFG) über den 31. Dezember 2024 hinaus gewährleistet bleibt.
Zugleich ist es nötig, die im Haushaltsentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Förderungen für Produktion und Kinos in einem Haushaltsgesetz oder einer möglichen vorläufigen Haushaltsführung abzusichern. Sie sind unabdingbar und unabweislich, um hunderttausende Arbeitsplätze in der Filmwirtschaft zu retten.
Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) setzt sich weiterhin für eine langfristige und stabile gesetzliche Grundlage für die Filmförderung ein. Wir sind überzeugt, dass eine verlässliche Förderung von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmproduktion auf nationaler und internationaler Ebene zu sichern.
Die SPIO setzt sich für konstruktive Vorschläge und einen offenen Dialog zur Sicherung der gesetzlichen Grundlagen des FFG über den 31. Dezember 2024 hinaus ein. Wir sind bereit, gemeinsam mit allen relevanten Akteuren auf Bundes- und Landesebene Lösungen zu entwickeln, die den Fortbestand und die Weiterentwicklung einer erfolgreichen Filmförderung gewährleisten.“