SmHJHX

Am Freitag, den 25.10. werden wir ab 15.00 Uhr bis ca. 18 Uhr umfangreiche technische Wartungsarbeiten durchführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

BKM zur Stärkung der Anreizförderung: „Wir bauen eine Brücke“

Die BKM hat heute die Erhöhung der Kappungsgrenzen bei DFFF I und GMPF auch offiziell bestätigt. Zusammen mit der bereits im Dezember angekündigten Erhöhung der Förderintensität sei nun eine Brücke „bis zur Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung“ gebaut. Dafür habe man seitens ihres Hauses alles so vorbereitet, dass es von einer neuen Regierung schnell umgesetzt werden könne.

Claudia Roth
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Credit: BKM/J. Konrad Schmidt )

Anhebung der Kappungsgrenze beim DFFF I um 25 Prozent, Verdoppelung der beiden Kappungsgrenzen beim GMPF. So lauten grob die Eckdaten eines weiteren Schrittes zu Stärkung der Anreizmodelle (SPOT berichtete), der seitens der BKM nun auch offiziell bestätigt wurde. Bestätigt wurde auch, dass (wie von uns bereits berichtet), die Pflichten zur Kinoauswertung im DFFF gelockert werden. In beiden Richtlinien wurden zudem Anpassungen zur Erleichterung der Antragsstellung und Ratenauszahlung vorgenommen. Die Erhöhung der Förderintensität auf 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten hatte Claudia Roth bereits im Dezember angekündigt.

Damit, so die BKM,  stünden die zentralen Rahmenbedingungen der neuen Richtlinien für DFFF und GMPF fest.

Diese neuen Richtlinien stehen (wie bereits berichtet) noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung können Anträge auf Förderung von der FFA bewilligt werden, in Einzelfällen kann jedoch einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt werden.

„Wir haben mit der Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes einen ersten großen Schritt hin zu einer umfassenden Reform der Filmförderung getan. Dank der guten Zusammenarbeit mit Finanzminister Jörg Kukies war es uns auch möglich, die Richtlinien für den DFFF und GMPF kurzfristig zu reformieren und die Förderquoten von 20 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen“, so Kulturstaatsministerin Claudia Roth. „Damit sind wir als Standort für Filmproduktionen endlich wieder konkurrenzfähig im internationalen Wettbewerb und bauen eine Brücke bis zur Einführung eines Steueranreizmodells und einer Investitionsverpflichtung. Beides sind dringend notwendige weitere Schritte. Darin weiß ich mich auch mit den Verantwortlichen in den Ländern einig. Dafür haben wir von meiner Seite und mit meinem Haus alles so vorbereitet, dass es von einer neuen Bundesregierung schnell umgesetzt werden kann und unbedingt auch schnell umgesetzt werden sollte.“

Weitere Informationen zum DFFF
Weitere Informationen zum GMPF

Laut BKM sehen die neuen Richtlinien eine einheitliche Anhebung der Förderquote der wirtschaftlichen Filmförderung durch den DFFF und dem GMPF auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent der anerkannten deutschen Herstellungskosten (diesen Schritt hatte Roth bereits im Dezember verkündet) sowie erhöhte Höchstfördersummen pro Projekt vor. So werden beim DFFF I die Kappungsgrenzen um 25 Prozent von vier auf fünf Mio. Euro angehoben und beim GMPF für Serien von zehn auf 20 Mio. Euro bzw. für Filme von 2,5 Mio. Euro auf fünf Mio. Euro verdoppelt. Von dieser Erhöhung profitieren Projekte, die ab dem 1. Februar 2025 eine Bewilligung erhalten (maßgeblicher Zeitpunkt ist der vollständige Antrag) und deren Dreharbeiten nicht vor dem 1. Februar 2025 begonnen haben.