Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien hat heute ihre Empfehlungen für den Koalitionsvertrag veröffentlicht. Diese sehen u.a. eine Festschreibung des Steueranreizmodells und der Investitionsverpflichtung vor.
„Die Kreativwirtschaft leistet einen großen kulturellen und wirtschaftlichen Beitrag“, hält die Arbeitsgruppe Kultur und Medien in ihren Empfehlungen zum Koalitionsvertrag zunächst fest. Diesen Beitrag gelte es durch „klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen und Steueranreize sowohl übergreifend als auch branchenspezifisch zu stärken“, heißt es dort weiter. Die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland wolle man durch „eine zeitnahe Reform der Filmförderung, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung verbessern“. Insgesamt solle das Filmfördergesetz „im engen Dialog mit der Branche“ weiterentwickelt werden.
Die Mindereinnahmen durch eine Umstellung der Bundesförderung auf ein Steueranreizmodell beziffert die Arbeitsgruppe Kultur und Medien in den Jahren 2025 bis 2028 mit jährlich 200 Mio. Euro.
Kinos wolle man durch „verlässliche Förderprogramme für Investitionen und kulturelle Vielfalt in Stadt und Land stärken und die digitale Sicherung des Filmerbes vorantreiben“. Hier sind zusammen mit den Ländern in den kommenden vier Jahren jeweils 25 Mio. Euro veranschlagt.
Im dualen Mediensystem wolle man sich „sowohl für einen pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für faire Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien einsetzen“, heißt es in den Empfehlungen weiter. Von „zusätzlichen Werbebeschränkungen“ sehe man ab.