Die AG Filmfestival betrachtet den Entwurf des Koalitionsvertrages ausgesprochen kritisch. Ihrer Ansicht nach lässt er ein explizites Bekenntnis zur Förderung der Filmpräsentation und Filmvermittlung als Teil des kulturellen Auftrags vermissen. Umso nachdrücklicher erneuert man die Forderung nach einer neuen, kriterienbasierten Festivalförderung.

Aus Reihen von Produktionswirtschaft und Kinos wurde dem Entwurf für einen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche viel Lob zuteil – nun meldet sich die AG Filmfestival mit einer ausgesprochen kritischen Sichtweise zu Wort. Tatsächlich sei man „sehr irritiert“ über das, was das Papier vermissen lassen.
So würdige zwar das neue FFG die Bedeutung der Filmfestivals erstmals mit einem Sitz im FFA-Verwaltungsrat, die auch dadurch zum Ausdruck kommende Relevanz der Festivals finde im Koalitionsvertragsentwurf aber keinen Niederschlag. Sie werde – anders als noch im Papier der Ampelkoalition – nicht mehr erwähnt. Damit sei für den Verband die „schon oft geforderte Ausbalancierung zwischen Fördermaßnahmen für die Produktion von Filmen und der rezeptionsrelevanten Unterstützung von Distribution und Präsentation erneut in weite Ferne gerückt“.
Ein klares Versäumnis aus Sicht der AG Filmfestival, laut derer der mit der Förderung deutscher Filme verbundene kulturelle Anspruch „nur mit der möglichst breiten Wahrnehmung durch Publikum erfüllt werden“ könne. „Die Präsentation und Auswertung von relevanter Filmkultur muss deswegen bei allen Fördermaßnahmen mitgedacht werden!“, so der Verband.
Zwar sei folgerichtig, dass Kinos ausdrücklich als förderwürdige Kulturorte im Vertrag benannt würden – aber man vermisse in diesem Zusammenhang erneut „die unmissverständliche Haltung, dass insbesondere die Filmfestivals die Grundversorgung mit Filmkultur gewährleisten, die von den gewerblichen Kinos nicht mehr aufgenommen wird und aus diesem Grund förderwürdig sind“. Damit werde auch ignoriert, dass die für alle gesellschaftlichen Gruppen zugängliche Filmkultur eine besonders herausragende Rolle für eine Kulturpolitik spiele, die der Vertragsentwurf ausdrücklich als „gesellschaftsrelevant“ bezeichnet.
In diesem Zusammenhang betont die AG Filmfestival erneut, dass die rund 450 Filmfestivals in Deutschland „die wichtigsten kultur- und bildungspolitischen Präsentations- und Vermittlungsforen“ seien, die „sowohl Filmkunst aus der ganzen Welt als auch die Überzahl der deutschen und produktionsgeförderten Filme oft exklusiv zum Publikum“ bringen würden. Filme, die es in gewerblichen Kinos teilweise überhaupt nicht oder zumindest immer weniger schaffen würden, auf die Leinwände zu kommen. Auch der Talentfilm hätte demnach „ohne Festivals keinen diskursorientierten Zugang mehr zum Publikum“.
Neben ihrer kulturellen Bedeutung würden Filmfestivals längst auch zu den „ganz wichtigen Bestandteilen der wirtschaftlichen Auswertungsketten auch deutscher Filme“ zählen. Ergo erneuert die AG Filmfestival ihre Forderung an BKM und FFA, den schnellen Einstieg in eine kriterienbasierte, transparente und planbare Förderung der Filmfestivals umzusetzen.