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AG Filmfestival: „Filmförderreform ist nicht ausbalanciert“

Ende September soll im Bundestag die erste Lesung zur Neufassung des Filmförderungsgesetzes stattfinden. Die AG Filmfestival hat nun noch einmal ihre Position zu dem Entwurf verdeutlicht.

AG Filmfestival Mitglieder x
Vertreterinnen und Vertreter der Gründungsmitglieder bei der Gründung des Verbands AG Filmfestival – Verband der Filmfestivals in Deutschland (Credit: AG Filmfestival- Verband der Filmfestivals in Deutschland)

Bevor am 26./27. September die erste Lesung zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag stattfinden soll, hat die AG Filmfestival noch einmal ihre Position zu dem von BKM Claudia Roth vorgelegten Entwurf klar gemacht.

Man sei der Meinung, dass das „Verhältnis zwischen Produktions- und Rezeptionsförderung immer noch unzureichend ausbalanciert ist“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands, der Aspekt der Präsentation und Filmvermittlung sei im Filmförderungsgesetz „weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt“. 

Und das, obwohl der Bundesrat die wichtige Arbeit der Filmfestivals in einer Stellungnahme vom 5. Juli, aus der die AG Filmfestival folgendes zitiert, explizit benannt habe: „Filmfestivals sollten zukünftig nach dem FFG gefördert werden können. Neben der Aufnahme in das automatische Abgabe- und Ausschüttungssystem könnte die Unterstützung von Filmfestivals auch als zusätzliche Aufgabe der FFA im Katalog des § 2 FFG-E aufgenommen werden und somit eine Förderung über § 3 Absatz 2 FFG-E erfolgen. (…) Angesichts der zunehmenden Relevanz von Filmfestivals für die Auswertung und Vermittlung von Filmen sowie der Bedeutung, die ihnen nach dem neuen FFG für die Referenzförderung zukommt, sieht der Bundesrat eine Aufnahme der Filmfestivals in die FFG-Förderung für wünschenswert an. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform im Sinne einer breiter aufgestellten, Kriterien geleiteten bundesweiten Förderung von Filmfestivals durch die BKM für erforderlich.“

Aktuell führt der Vorstand der AG Filmfestival nach eigenem Bekunden sowohl mit den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien intensive Einzelgespräche, um den aktuellen Stand und die Defizite der geplanten Förderreform aus ihrer Sicht darzustellen, als auch mit BKM Claudia Roth über eine Studie, um die kulturelle und wirtschaftliche Wirkung der Filmfestivals in der Filmvermittlung und -auswertung zu erfassen und weitere Potentiale sowie geografische Fehlstellen zu erkennen. Eine entsprechende Studie, mit der „eine transparente, quantitative und qualitative Erhebung auch für eine entsprechend fundierte zukünftige Förderstruktur für Festivals geschaffen werden soll“, soll noch in diesem Jahr in Auftrag gegeben werden. Das habe Roth dem Verband bestätigt.

Bei aller Kritik begrüßt die AG Filmfestival die Senkung der Eingangsschwelle für die Vergabe von Referenzpunkten für die Aufführungen im Rahmen von Filmfestivals sowie die Entscheidung, der AG Filmfestival mit Inkrafttreten des novellierten Filmförderungsgesetzes ab 2025 einen Sitz im Verwaltungsrat der FFA zu geben und den Verband somit bei allen wichtigen Entscheidungen zur Umsetzung des neuen FFG maßgeblich zu beteiligen. 
 

Dies seien „wichtige Schritte in die richtige Richtung, um damit gesellschaftsrelevante und werteorientierte Filmkultur in die Bevölkerung zu bringen“.