Gerade hat die Deutsche Filmakademie geänderte Zulassungskriterien für den Deutschen Filmpreis bekannt gegeben. Wir haben nachgefragt bei Anne Leppin, Geschäftsführerin der Deutschen Filmakademie.

Sie haben die Zulassungskriterien für den Deutschen Filmpreis angepasst. Was ist der Hintergrund dafür?
Anne Leppin: Bislang galt, dass ein Film majoritär aus Deutschland finanziert sein, eine deutsche Regie oder Originalsprache haben und zuerst in Deutschland im Kino ausgewertet werden musste. Diese Richtlinien erschienen uns zu eng und nicht mehr zeitgemäß. Wir möchten, dass auch Autor:innen, Darsteller:innen und Gewerke dazu beitragen können, dass ein Kinofilm für den Deutschen Filmpreis zugelassen werden kann. Bisher spielte ihre Beteiligung bei der Zulassung keine Rolle – das ändert sich nun und sendet ein klares Signal an die Branche. Ebenso wichtig ist es uns, mehr Spielraum bei der Finanzierung zu schaffen. In Zukunft können auch Kinofilme eingereicht werden, die minoritär finanziert sind, sofern sie mit einem starken deutschen Kreativanteil entstanden sind. All das ist nun möglich, da die Mittel des Filmpreises in die kulturelle Filmförderung umgewidmet wurden und der Filmpreis somit nicht mehr dem europäischen Vergaberecht unterliegt.
Wie sehen die Änderungen aus, was ist neu?
Anne Leppin: Für Spiel- und Kinderfilme mit über 50 % deutscher Finanzierung muss künftig neben einem/einer federführenden Produzent:in aus Deutschland eines der folgenden vier Kriterien erfüllt sein: Regie oder Drehbuch, drei kreative Gewerke (z. B. Kamera, Schnitt, Szenenbild o.A.) oder zwei kreative Gewerke und eine Hauptrolle besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder haben den Lebensmittelpunkt in Deutschland – unabhängig von ihrer Nationalität. Neu ist vor allem, dass auch Spiel- und Kinderfilme mit einer deutschen Finanzierung ab 25 % am Auswahlverfahren teilnehmen können. Hier gelten etwas strengere Anforderungen: Neben einem/einer Produzent:in müssen Regie und/oder Drehbuch in deutscher Hand liegen. Zusätzlich muss eines der drei folgenden Kriterien erfüllt sein: 3 Gewerke, 2 Gewerke + Hauptrolle oder die Originalsprache ist mehrheitlich deutsch. Für Dokumentar- und Animationsfilme gelten analoge Regeln mit kleineren Anpassungen, da hier andere bzw. weniger Gewerke beteiligt sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist: In der Vergangenheit durfte eine Free-TV-Auswertung erst nach der Preisverleihung erfolgen – nun synchronisieren wir das mit den Sperrfristen gemäß dem FFG.
Was versprechen Sie sich von dieser Anpassung?
Anne Leppin: Wir freuen uns, dass wir mit den neuen Richtlinien gleich mehrere Ziele erreichen. Zum einen stärken wir gezielt die kreativen Gewerke. Gerade in der aktuellen Lage, in der Dreharbeiten oder die Postproduktion aus Kostengründen ins Ausland verlagert werden, ist es ein wichtiges Signal, die kreative Arbeit der deutschen Filmbranche stärker zu würdigen. Andererseits wollen wir Produzent:innen in Deutschland mehr Flexibilität bieten. Die neuen Regelungen eröffnen ihnen die Möglichkeit, unterschiedliche Finanzierungsmodelle zu nutzen – mit der Gewissheit, dass ihr Film grundsätzlich am Auswahlverfahren teilnehmen kann, sofern zentrale kreative Gewerke in Deutschland angesiedelt sind. Im Zuge dieser Reform haben wir zudem auch auf die bisherige Ausnahmeregelung verzichtet, nach der der Vorstand einzelne Filme trotz formaler Abweichungen zulassen konnte, sofern eine „deutsch-kulturelle Prägung“ nachgewiesen wurde. Dank der nun klar definierten Kriterien zur Beteiligung deutscher Kreativer und einer größeren Bandbreite der Finanzierungsanteile, sind solche Einzelfallentscheidungen nicht mehr nötig. Das schafft mehr Transparenz im Einreichprozess und mehr Planbarkeit für Produzent:innen und Verleiher:innen.
Die Fragen stellte Thomas Schultze.