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„Kinos dürfen nicht vergessen werden“

Die Verabschiedung des Filmförderungsgesetzes im Bundestag wird von der AG Kino-Gilde als erster Schritt einer überfälligen Reform begrüßt – gleichwohl weist der Verband mit Nachdruck darauf hin, dass wesentliche Probleme für die Kinos noch dringend der Lösung harren.

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Christian Bräuer, Vorstandsvorsitzender der AG Kino-Gilde (Credit: Andi Weiland)

Mit der heutigen Verabschiedung des Filmförderungsgesetzes im Bundestag wurde (vorbehaltlich der morgigen Absegnung durch den Bundesrat, an der aber zumindest kein größerer Zweifel besteht) laut der AG Kino-Gilde nun endlich zumindest in diesem Punkt Klarheit geschaffen und ein erster Schritt der „überfälligen Strukturreform bei der nationalen Filmförderung“ gegangen. Dass nun eine belastbare Grundlage für die weitere Arbeit der FFA geschaffen wurde, begrüßt der Verband nach eigenen Worten ausdrücklich. Doch während die Novelle in einigen Bereichen für wichtige Fortschritte sorge, würden für die Kinos wesentliche Probleme ungelöst bleiben. Der Verband sieht daher weiterhin dringenden Handlungsbedarf und fordert „substanzielle Nachbesserungen“ im weiteren Reformprozess.

Als Verbandsvorsitzender mahnt Christian Bräuer: „Für die Kinos, besonders die Arthouse- und Landkinos, bleibt die Situation katastrophal. Während Filmproduktionen trotz nicht verabschiedetem Haushalt gefördert werden können, stehen diese Kinos nun gänzlich ohne Mittel da. Die weiteren Reformschritte dürfen nicht lange auf sich warten lassen. Wir brauchen endlich Planbarkeit und Verlässlichkeit – sonst gerät die Zukunft vieler Kinos in Gefahr!“

Durch die Nichtverabschiedung des Bundeshaushalts blieben demnach wesentliche Bausteine der Kinoförderung ungeklärt. Das betreffe sowohl die innovative, anreizorientierte Kulturelle Kinoförderung als Nachfolgeprogramm der im Filmförderungsgesetz gestrichenen Kinoreferenzförderung, als auch das erfolgsbewährte Zukunftsprogramm Kino als Investitionsförderung. Die gezielte Förderung von Arthouse- und Landkinos auf Bundesebene falle dadurch „nahezu komplett“ aus.

„Notwendige und oft bereits geplante Investitionen müssen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Das verschärft die ohnehin schwierige Lage nach einem herausfordernden Jahr. Die Kinos dürfen in der Vollendung des Reformprozesses nicht vergessen werden, zumal der Investitionsdruck zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit weiterhin immens ist. Zugleich sind lokale Programm-, Marketing und Publikumsarbeit für die Sichtbarkeit von Filmkunst in Zeiten der Flut audiovisueller Inhalte bedeutender denn je“, so Bräuer.

Die Arthouse-Kinos leisten laut der AG Kino-Gilde einen entscheidenden Beitrag zur Filmkultur. „Sie zeigen mehr Filme, gestalten mehr Filmreihen, Sonderveranstaltungen und Publikumsgespräche denn je und arbeiten aktiv an einer Publikumsentwicklung, die auf die gesamte Filmbranche einzahlt. Gerade für unabhängige Filmproduktionen ist und bleibt der Kinostart der Schlüssel nicht nur für den gesellschaftlichen Mehrwert, sondern auch den wirtschaftlichen Erfolg über alle Verwertungsstufen hinweg. Damit sind die Arthousekinos auch filmwirtschaftlich ein Eckpfeiler – die meisten anspruchsvollen Filme erreichen in diesen Kinos den größten Teil ihrer Besuchenden.“

Christian Bräuer dazu abschließend: „Es reicht nicht aus, allein die Filme in Masse herzustellen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft lässt sich nur mit einem Ansatz steigern, der auch die Herausbringungsstrategien und die lokale Marketingarbeit von Verleih und Kino umfasst. Frankreich macht bestens vor, wie das geht!“